Gesellschaftsvertrag GbR: das Muster, das die Regeln ersetzt, die keiner gewählt hat
Gesellschaftsvertrag GbR nach MoPeG: Muster Klausel für Klausel, was das BGB ohne Vertrag regelt, und Formulierungen für Gewinn, Austritt und Patt. Jetzt lesen.

Unterschreiben Sie ein Dokument und prüfen Sie den Nachweis selbst.
Jetzt startenWas ein Gesellschaftsvertrag GbR leistet, was ein Handschlag nicht kann
Was ist ein Gesellschaftsvertrag der GbR? Es ist der Vertrag, in dem die Mitinhaber eines Unternehmens festhalten, wer was einbringt, wie Gewinn und Verlust verteilt werden, wer entscheidet und was passiert, wenn jemand aussteigen will. Dieses Muster für den Gesellschaftsvertrag GbR geht jede Klausel durch und tut dabei, was die üblichen Ausfüllvorlagen nicht tun: Neben jeder Klausel steht, was das Gesetz anordnet, wenn Sie sie weglassen. Je nach Anbieter heißt dasselbe Papier Gesellschaftsvertrag GbR, GbR Vertrag, Gesellschaftervertrag GbR oder einfach GbR Vertrag Muster und Gesellschaftsvertrag GbR Muster; gemeint ist immer das Dokument, das die Gesellschafter untereinander bindet.
Diese dritte Spalte ist wichtiger, als sie aussieht. Eine GbR entsteht in Deutschland ohne Formalitäten. Sobald sich zwei Personen verpflichten, einen gemeinsamen Zweck zu fördern, besteht ein Gesellschaftsvertrag im Sinne von § 705 BGB, und er braucht grundsätzlich weder Schriftform noch Notar. Seit dem 1. Januar 2024 gilt dafür das reformierte Personengesellschaftsrecht, kurz MoPeG. Die eigentliche Wahl lautet deshalb nicht: Vertrag oder kein Vertrag. Sie lautet: Ihre Regeln oder die des Gesetzes.
Die gesetzlichen Regeln sind für niemanden im Besonderen geschrieben. Beschlüsse brauchen alle Stimmen, Gewinn und Stimmkraft folgen den vereinbarten Anteilen und fallen im Zweifel auf Köpfe zurück, und wer mehr einbringt als der andere, hat davon nichts, solange der Wert der Beiträge nirgends steht. Passt das zu Ihrem Deal, gut. Meistens passt es nicht.
Wenn Sie die Klauseln gelesen haben, können Sie mit den Vertragsvorlagen von Chaindoc beginnen, die eine Kategorie für Partnerschaften enthalten, oder mit jeder Word-Datei, der Sie trauen. Die Klauseln unten prüfen Sie in beiden Fällen.
Was das BGB festlegt, wenn im Vertrag nichts steht
Das Gesetz regelt die GbR in den §§ 705 ff. BGB, und fast alles davon darf Ihr Vertrag ändern: § 708 BGB erlaubt Abweichungen, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Schweigt Ihr Gesellschaftsvertrag GbR, gilt Folgendes:
- Beiträge: Im Zweifel schuldet jeder Gesellschafter gleiche Beiträge, und als Beitrag zählt jede Förderung des gemeinsamen Zwecks, auch Arbeit (§ 709 Abs. 1 und 2 BGB).
- Stimmkraft sowie Gewinn- und Verlustanteil richten sich nach den vereinbarten Anteilen. Fehlt diese Vereinbarung, entscheidet der Wert der vereinbarten Beiträge, und fehlt auch der, zählt jeder gleich (§ 709 Abs. 3).
- Gesellschafterbeschlüsse brauchen die Zustimmung aller stimmberechtigten Gesellschafter (§ 714 BGB), nicht die Mehrheit.
- Alle Gesellschafter dürfen und müssen die Geschäfte führen, aber nur im gewöhnlichen Rahmen. Was darüber hinausgeht, braucht einen Beschluss aller, und im Zweifel handeln die Gesellschafter nur gemeinsam (§ 715 Abs. 1 bis 3).
- Niemand muss mehr einzahlen, als er zugesagt hat. Zur Erhöhung seines Beitrags kann ein Gesellschafter nicht ohne seine Zustimmung verpflichtet werden (§ 710).
- Die Gesellschafter haften für die Schulden der Gesellschaft persönlich und gesamtschuldnerisch, und eine abweichende Absprache wirkt Dritten gegenüber nicht (§ 721).
- Stirbt ein Gesellschafter, kündigt er oder wird er ausgeschlossen, scheidet er aus, und die Gesellschaft läuft weiter, sofern der Vertrag nicht die Auflösung anordnet (§ 723 Abs. 1). Ist sie auf unbestimmte Zeit eingegangen, kann jeder mit drei Monaten Frist zum Jahresende kündigen (§ 725 Abs. 1). Der Ausscheidende bekommt eine Abfindung, die dem Wert seines Anteils angemessen ist (§ 728).
Lesen Sie die Liste noch einmal, und Ihnen fällt auf: Nichts davon ist unvernünftig. Gleiche Teile sind eine faire Annahme, wenn ein Gesetzgeber nichts über Sie weiß. Schwierig wird es, wenn einer 80.000 Euro einbringt und der andere seine Abende und beide glauben, die Verteilung spiegele das wider.
Ein schriftlicher Vertrag kann fast alles davon ersetzen. Das ist die ganze Aufgabe dieses Dokuments.
Ein Nein reicht, auch bei 80 zu 20
Das BGB zählt keine Euro, es verlangt Einstimmigkeit. Nach § 714 BGB braucht ein Gesellschafterbeschluss die Zustimmung aller stimmberechtigten Gesellschafter. Wer 80 Prozent einbringt, kann den Partner mit 20 Prozent also nicht überstimmen, solange der Vertrag keine Mehrheitsentscheidung vorsieht. Schreiben Sie eine Mehrheitsklausel und regeln die Gewichtung nicht, greift § 709 Abs. 3: Ohne vereinbarte Anteile und ohne Beitragswerte zählt jeder Kopf gleich. Diesen Fehler übersehen Mitgründer gern. Sollen die Stimmen dem Kapital folgen, schreiben Sie das auf: "Jeder Gesellschafter stimmt im Verhältnis seiner Beteiligungsquote ab."
Das Muster für den Gesellschaftsvertrag GbR, Klausel für Klausel
Die Tabelle unten ist das ganze Muster für den Gesellschaftsvertrag GbR in dreizehn Klauseln, in der Reihenfolge, die die meisten Verträge nutzen. Die mittlere Spalte sagt, was Ihre Fassung regeln muss. Die rechte zeigt, was nach dem BGB gilt, wenn sie schweigt. Eine ehrliche Warnung: Die Tabelle fasst Paragrafen zusammen und ersetzt nicht ihren Wortlaut. Vier der Klauseln lösen die meisten Streitigkeiten aus, deshalb bekommen sie im nächsten Abschnitt Musterformulierungen.
Klauseln im Gesellschaftsvertrag GbR und die gesetzliche Regel, die jede ersetzt
| Klausel | Was sie regeln muss | Wenn der Vertrag schweigt |
|---|---|---|
Parteien, Name und Zweck | Vollständige Namen und Anschriften aller Gesellschafter, Name und Sitz der Gesellschaft, was sie tut, und ob sie auf feste Zeit oder unbefristet läuft. | Betreibt die Gesellschaft ein Unternehmen unter gemeinsamem Namen, wird vermutet, dass die Gesellschafter sie am Rechtsverkehr teilnehmen lassen wollen (§ 705 Abs. 3 BGB). Ohne Laufzeit ist sie auf unbestimmte Zeit eingegangen: Jeder Gesellschafter kann mit drei Monaten Frist zum Jahresende kündigen (§ 725 Abs. 1). |
Beiträge | Bargeld, Sachwerte, Rechte oder Arbeit jedes Gesellschafters, ein vereinbarter Euro-Wert für alles, was kein Geld ist, und die Fälligkeit. | Im Zweifel sind die Beiträge gleich hoch (§ 709 Abs. 2 BGB). Weil kein Wert festgehalten ist, beginnt später der Streit "ich habe doch umsonst gearbeitet". |
Kapitalkonten und Nachschüsse | Wie das Konto jedes Gesellschafters geführt wird, ob später Geld nachzuschießen ist, mit welcher Frist, und was mit einem Gesellschafter geschieht, der nicht zahlt. | Niemand kann ohne seine Zustimmung zu einem höheren Beitrag verpflichtet werden (§ 710 BGB). Wer Nachschüsse will, braucht dafür eine Klausel. |
Gewinn- und Verlustverteilung | Der Prozentsatz oder die Formel für den Gewinn und getrennt dafür für den Verlust, und wann Gewinn tatsächlich ausgezahlt wird. | Nach den vereinbarten Anteilen, sonst nach dem Wert der vereinbarten Beiträge, sonst zu gleichen Teilen (§ 709 Abs. 3 BGB). |
Entnahmen und Vergütung für Arbeit | Ob ein Gesellschafter, der Vollzeit arbeitet, eine feste Vergütung bekommt, wie hoch sie ist und ob Entnahmen Vorschüsse auf den Gewinn sind. | Mitarbeit ist ein möglicher Beitrag (§ 709 Abs. 1 BGB), kein Gehalt: Ohne Vereinbarung gibt es im Zweifel keinen Anspruch auf eine feste Vergütung. |
Geschäftsführung und Abstimmung | Welche Entscheidungen ein Gesellschafter allein trifft, welche eine Mehrheit brauchen, welche alle, und ob nach Köpfen oder nach Anteilen gezählt wird. | Alle führen die Geschäfte im gewöhnlichen Rahmen, darüber hinaus entscheiden alle gemeinsam (§ 715 BGB). Beschlüsse brauchen alle Stimmen (§ 714); eine Mehrheit gibt es nur, wenn der Vertrag sie vorsieht. |
Vertretung und Ausgabengrenzen | Wer Verträge unterschreiben, Kredite aufnehmen oder Konten eröffnen darf und ab welchem Betrag ein zweiter Gesellschafter zustimmen muss. | Alle Gesellschafter vertreten die Gesellschaft gemeinsam (§ 720 Abs. 1 BGB). Räumt der Vertrag Einzelvertretung ein, wirkt eine Ausgabengrenze nur im Innenverhältnis, Dritten gegenüber ist sie unwirksam (§ 720 Abs. 3). |
Bücher, Bank und Steuern | Wo die Bücher liegen, wer sie führt, welche Konten die Gesellschaft nutzt, wer die Feststellungserklärung vorbereitet und wie weit jeder Gesellschafter Einsicht bekommt. | Niemand ist zuständig, und so wird eine Frist verpasst. Jeder Gesellschafter darf aber Unterlagen einsehen und Auskunft verlangen, und der Vertrag kann das nicht beliebig beschneiden (§ 717 Abs. 1 BGB). |
Pflichten und Nebentätigkeiten | Ob Gesellschafter andere Geschäfte betreiben dürfen, wie Interessenkonflikte offengelegt werden, Verschwiegenheit und ein mögliches Wettbewerbsverbot. Lesen Sie zu einem Wettbewerbsverbot unter Gesellschaftern nach, bevor Sie eines aufnehmen. | Das BGB regelt Nebentätigkeiten nicht im Einzelnen. Die Treuepflicht der Gesellschafter füllt die Lücke, und wo sie endet, entscheidet im Streit ein Gericht. |
Aufnahme neuer Gesellschafter | Welche Mehrheit für die Aufnahme nötig ist, wie der Neue einsteigt und wie bestehende Anteile verwässert werden. | Ein Wechsel im Gesellschafterkreis braucht die Zustimmung der übrigen Gesellschafter (§ 711 Abs. 1 BGB). Niemand tritt ein, den die anderen nicht wollen. |
Ausscheiden, Tod, Erwerbsunfähigkeit und Abfindung | Welche Ereignisse zur Abfindung führen, nach welcher Methode bewertet wird, wer bewertet und wie die Abfindung gezahlt wird. | Tod, Kündigung, Insolvenz und Ausschluss lassen die Gesellschaft bestehen: Der Gesellschafter scheidet aus (§ 723 Abs. 1 BGB). Er erhält eine Abfindung, die dem Wert seines Anteils angemessen ist, notfalls geschätzt (§ 728). |
Streitigkeiten und Patt | Ein Eskalationsweg (Gespräch, Mediation, Schiedsverfahren oder Gericht), der Gerichtsstand und ein Stichentscheid bei gespaltener Abstimmung. | Das Gericht. Weil Beschlüsse einstimmig fallen müssen, blockiert ein einziges Nein jede Entscheidung außerhalb des Gewöhnlichen (§ 714 BGB). |
Auflösung, Änderungen und Unterschriften | Ereignisse, die die Gesellschaft beenden, wie Vermögen verwertet und Schulden bezahlt werden, die Mehrheit für schriftliche Vertragsänderungen, anwendbares Recht und die datierte Unterschrift jedes Gesellschafters. Spätere Änderungen gehören in einen unterschriebenen Nachtrag. | Auflösung bei Zeitablauf, Insolvenz der Gesellschaft, Beschluss oder Zweckerreichung (§ 729 BGB). In der Liquidation werden zuerst die Gläubiger bezahlt (§ 736d Abs. 4). Änderungen verlangen mangels anderer Regel alle Stimmen (§ 714). |
Musterformulierungen für die vier Klauseln, bei denen es im Gesellschaftsvertrag GbR schiefgeht
Jedes Muster für einen Gesellschaftsvertrag GbR enthält diese vier Klauseln, und die meisten erledigen jede mit einer Zeile. Eine Zeile ist die Stelle, an der später gestritten wird. Verstehen Sie jedes Beispiel unten als Ausgangspunkt in einfachem Deutsch, nicht als fertigen Vertragstext. In eckigen Klammern steht, was Sie ausfüllen, und "Beteiligungsquote" ist der definierte Begriff für den Anteil jedes Gesellschafters.
Beiträge und Nachschüsse
Den Wert von Sachbeiträgen überspringen die meisten. Setzen Sie eine Zahl auf den Transporter, die Kundenliste und den Code, sonst hat die Gewinnverteilung, auf die Sie sich später einigen, keine Grundlage. Und weil niemand ohne Zustimmung mehr zahlen muss (§ 710 BGB), steht eine Nachschusspflicht nur im Vertrag, wenn Sie sie hineinschreiben.
Ehrlich gesagt ist der letzte Satz der, gegen den sich Gesellschafter am meisten sträuben. Schreiben Sie ihn trotzdem.
Gewinnverteilung und Entnahmen
Halten Sie die feste Vergütung und die Gewinnverteilung auseinander. Vermischen Sie beides, kann zwei Jahre später niemand sagen, ob die 60 zu 40 vor oder nach der Monatszahlung an B gemeint waren.
Entscheidungen und Patt
Zwei Entscheidungen tragen die Last: Stimmen, die dem Anteil folgen statt den Köpfen, und eine kurze Liste von Beschlüssen, die alle brauchen. Halten Sie die Liste kurz, denn jeder Punkt darauf ist ein Veto. Weil das Gesetz ohne Mehrheitsklausel ohnehin Einstimmigkeit verlangt (§ 714 BGB), nehmen Sie ihm mit dieser Klausel die Blockade ab.
Ausscheiden und Abfindung im Gesellschaftsvertrag
Das Gesetz hilft hier nur ein Stück: Der Ausscheidende bekommt eine Abfindung, die dem Wert seines Anteils angemessen ist (§ 728 BGB). Wie bewertet wird und wann gezahlt wird, steht dort nicht. Auch "wesentlicher Verstoß" verdient eine eigene Definition. Die allgemeine Lehre dazu, was als Vertragsverletzung gilt, ist ein guter Anfang, aber Ihre Fassung sollte die Fehler benennen, die Sie fürchten, etwa einen verpassten Nachschuss oder Konkurrenz zur Gesellschaft.

Lesen Sie die Anlagen gemeinsam: Beitragswerte und Bewertungsmethode sind die Stellen, an denen die meisten Streitigkeiten beginnen.
Patt bei 50/50 in der GbR lösen, bevor es das Geschäft lähmt
Ein Gesellschaftsvertrag GbR mit 50/50 braucht eine Klausel, die andere Verträge als optional behandeln: einen Weg, ein Patt zu beenden. Bei zwei gleichen Inhabern gibt es keine Mehrheit. Und weil das BGB Einstimmigkeit verlangt, gilt das in jeder Zwei-Personen-GbR, gleich wie die Anteile verteilt sind, solange keine Mehrheitsklausel im Vertrag steht.
Legen Sie den Stichentscheid fest, solange Sie in allem einig sind. Mitten im Streit einen zu verhandeln gleicht der Wahl des Schiedsrichters in der Halbzeit: Wer gerade verliert, unterschreibt nicht.
Stichentscheide für eine GbR mit 50/50
| Mechanismus | So funktioniert es | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
Getrennte Zuständigkeiten | Jeder Gesellschafter hat in einem festen Bereich das letzte Wort, etwa Produkt für den einen und Vertrieb für den anderen, sodass die meisten Entscheidungen nie zur Abstimmung kommen. | Entscheidungen, die beide Bereiche berühren, etwa die Preise, brauchen weiterhin eine Rückfallregel. |
Benannter Stichentscheider | Eine vertraute dritte Person, oft ein Berater oder der Steuerberater der Gesellschaft, gibt nur bei blockierten Fragen und innerhalb einer Frist die entscheidende Stimme ab. | Benennen Sie eine Ersatzperson für den Fall, dass diese nicht kann oder nicht will. |
Abkühlungsphase und Mediation | Ein Patt löst eine Pause von [14] Tagen aus, danach eine Sitzung mit einem Mediator, bevor jemand ein härteres Mittel einsetzen darf. | Mediation hilft bei zwei Menschen, die über Tatsachen streiten. Über die Richtung des Geschäfts löst sie selten etwas. |
Shotgun-Klausel (Buy-sell) | Ein Gesellschafter nennt einen Preis für das ganze Unternehmen. Der andere muss entweder seine Hälfte zu diesem Preis verkaufen oder den ersten zu diesem Preis ausbezahlen. | Sie begünstigt den Gesellschafter mit mehr Geld. Setzen Sie sie als letzten Schritt ein, nicht als ersten. |
GbR, eGbR, OHG oder GmbH: welchen Vertrag Sie brauchen
Der Gesellschaftsvertrag GbR passt auf den einfachsten Fall: zwei oder mehr Inhaber, keine Eintragung, und jeder haftet persönlich für die Schulden. Die anderen Formen ändern den Papierkram, und eine von ihnen ändert das Dokument ganz.
Eingetragen wird freiwillig. Die Gesellschafter können die Gesellschaft beim Amtsgericht zum Gesellschaftsregister anmelden (§ 707 BGB), und sie führt dann den Zusatz eGbR (§ 707a BGB). In der Praxis wird es zur Pflicht, sobald die Gesellschaft ein Grundstück erwerben soll: Ein Recht für eine GbR soll nur eingetragen werden, wenn sie im Gesellschaftsregister steht (§ 47 Abs. 2 GBO). Wer ein Grundstück einbringt, braucht außerdem einen notariell beurkundeten Vertrag (§ 311b Abs. 1 BGB).
Zwei Verwandte werden oft verwechselt. Wer ein Kooperationsvertrag Muster sucht, braucht meist gar keine Gesellschaft: Ein Kooperationsvertrag verbindet selbständige Unternehmen, ohne dass eine gemeinsame Gesellschaft entsteht. Und wer ein Partnerschaftsvertrag Muster sucht, meint in der Regel die GbR, denn die Partnerschaftsgesellschaft nach dem PartGG ist dem Zusammenschluss Freier Berufe vorbehalten.
Gesellschaftsformen und das Dokument, auf dem jede beruht
| Form | Wie sie entsteht | Wer persönlich haftet | Dokument, das die Inhaber unterschreiben |
|---|---|---|---|
GbR | Zwei oder mehr Personen vereinbaren, einen gemeinsamen Zweck zu fördern (§ 705 BGB). Keine Eintragung nötig. | Alle Gesellschafter persönlich und gesamtschuldnerisch (§ 721 BGB). | Gesellschaftsvertrag |
eGbR | Die GbR wird zum Gesellschaftsregister angemeldet und führt den Zusatz eGbR (§§ 707, 707a BGB). | Wie bei der GbR: persönlich und gesamtschuldnerisch. | Gesellschaftsvertrag, ergänzt um die Angaben für die Anmeldung |
OHG und KG | Ein Handelsgewerbe unter gemeinsamer Firma: bei der OHG haftet kein Gesellschafter beschränkt, bei der KG ein Teil nur bis zu einer Haftsumme (§§ 105, 161 HGB). | OHG: alle Gesellschafter. KG: die Komplementäre unbeschränkt, die Kommanditisten bis zur Haftsumme. | Gesellschaftsvertrag nach HGB |
GmbH und UG | Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag (§ 2 GmbHG), danach Eintragung. Die Gesellschaft ist eine eigene juristische Person. | Die Gesellschafter grundsätzlich nicht; es haftet das Gesellschaftsvermögen. | Gesellschaftsvertrag als Satzung, daneben oft eine Gesellschaftervereinbarung |
Wer eine GmbH gründet, braucht eine Satzung und meist eine Gesellschaftervereinbarung
Haben Sie schon eine GmbH oder UG gegründet, gelten die Klauseln dieses Musters weiter, gehören aber in zwei andere Dokumente. Der Gesellschaftsvertrag im Sinne des § 2 GmbHG ist die Satzung und muss notariell beurkundet werden. Was die Gesellschafter darüber hinaus untereinander regeln, etwa Abstimmung, Vorkaufsrechte und Ausstiegsregeln, steht in einer Gesellschaftervereinbarung, die nur ihre Unterzeichner bindet. Dieselben Fragen, anderer Vertrag. Auch die Steuer läuft anders; das klärt Ihr Steuerberater.
Was das Finanzamt vom Gesellschaftsvertrag GbR erwartet
Einen Gesellschaftsvertrag GbR reichen Sie nie beim Finanzamt ein, doch die Steuererklärung liest sich direkt aus ihm. Die GbR selbst ist kein Einkommensteuersubjekt: Das Finanzamt stellt die Einkünfte, die mehreren Beteiligten zuzurechnen sind, gesondert fest (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO), und jeder Gesellschafter versteuert seinen Anteil in der eigenen Erklärung. Betreibt die Gesellschaft ein Gewerbe, schuldet sie die Gewerbesteuer selbst (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG).
Deshalb müssen die Gewinnklausel und die Entnahmeklausel genau sein. Wer die Feststellungserklärung vorbereitet, verteilt die Einkünfte nach dem, was Ihr Vertrag sagt. Steht dort 60 zu 40 für den Gewinn und nichts über die Monatszahlung an B, muss Ihr Steuerberater raten, was zuerst kommt, und die Gesellschafter raten mit, wenn die Bescheide eintreffen.
Benennen Sie den Gesellschafter, der die Bücher führt und die Unterlagen für die Erklärung liefert, und geben Sie dem anderen das Recht, beides einzusehen. In der Praxis führt der Gesellschafter mit der Tabelle am Ende jedes Geldgespräch. Besser, das ist vereinbart, als dass es einfach passiert.
Starten Sie mit der Vorlage, nicht mit dem leeren Blatt
Die Vorlagenbibliothek von Chaindoc enthält eine Kategorie für Partnerschaften. Bearbeiten Sie die Klauseln, tragen Sie jeden Gesellschafter als Unterzeichner ein und legen Sie die unterschriebene Fassung dort ab, wo alle sie finden. Der Free-Plan enthält fünf Signaturen pro Monat, ohne Karte.
Vertragsvorlagen ansehenSo füllen Sie den Gesellschaftsvertrag GbR aus und lassen ihn unterschreiben
Sechs Schritte vom leeren Muster zur unterschriebenen Fassung, die jeder Gesellschafter besitzt. Auf die Reihenfolge kommt es an: erst die Zahlen einigen, dann den Wortlaut.
Erst die Zahlen einigen, dann die Worte
Setzen Sie sich mit einer Tabelle hin, nicht mit dem Muster. Beiträge und ihre Werte, die Gewinnverteilung, eine mögliche feste Vergütung, die Abfindungsformel. Wenn Sie sich darüber in der Tabelle nicht einigen, rettet Sie keine gut formulierte Klausel.
Die Rechtsform wählen
GbR, eGbR, OHG oder GmbH. Läuft es auf eine GmbH hinaus, wechseln Sie jetzt zur Satzung, statt das Dokument später umzubenennen. Soll die Gesellschaft ein Grundstück halten, planen Sie die Anmeldung als eGbR und einen Notar ein.
Das Muster ausfüllen
Starten Sie mit einem Muster für den Gesellschaftsvertrag GbR, ob von Chaindoc, als Word-Datei oder von Ihrem Anwalt, und füllen Sie jede Klammer aus. Streichen Sie, was nicht passt: Eine Nachschussklausel, die Sie nie nutzen, kostet nichts, ein Wettbewerbsverbot, das Sie nicht wollten, kann einen Gesellschafter seinen nächsten Auftrag kosten.
Die Anlagen beifügen
Anlage A für Beiträge und ihre Werte, Anlage B für die Kapitalkonten, Anlage C für die Bewertungsmethode. Tipp: Datieren Sie jede Anlage und lassen Sie jeden Gesellschafter sie abzeichnen, denn diese Seiten werden öfter ausgetauscht als der Vertragstext.
An jeden Gesellschafter zur Unterschrift senden
Laden Sie die Endfassung hoch und schicken Sie sie an alle Gesellschafter. Eine normale Chaindoc-Anfrage lädt alle Unterzeichner gleichzeitig ein; eine feste Reihenfolge, etwa mit dem geschäftsführenden Gesellschafter zuletzt, läuft über Freigabewege im Business-Plan. Chaindoc berechnet beim Hochladen den Hash der Datei, hält den Hash der Version auf der Blockchain fest, wenn Sie sie zur Unterschrift veröffentlichen, und ergänzt den Nachweis jedes Gesellschafters, sobald er unterschrieben hat.
Ablegen und die richtigen Stellen informieren
Jeder Gesellschafter bewahrt das unterschriebene PDF auf. Banken verlangen den Vertrag oft, wenn Sie ein Konto für die Gesellschaft eröffnen, und eine eGbR meldet jetzt ihre Eintragung an. Legen Sie sich in einem Jahr eine Erinnerung, die Zahlen noch einmal zu lesen; sie veralten zuerst.
Unterschriften, bevor Geld oder Sachen den Besitzer wechseln
Überweisen Sie kein Geld, unterschreiben Sie keinen Mietvertrag und bringen Sie keine Ausstattung ein, bevor alle Gesellschafter unterschrieben haben. Sobald die Sachen bewegt sind, hat der Gesellschafter ohne Unterschrift alle Verhandlungsmacht. Eine elektronische Unterschrift genügt dafür: Nach Artikel 25 der eIDAS-Verordnung darf einer elektronischen Signatur nicht allein deshalb die Rechtswirkung abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist, und wer online unterschreibt, sammelt die Unterschriften aller Gesellschafter am selben Tag, auch aus verschiedenen Städten. Bei Grundstücken bleibt es dagegen bei der notariellen Beurkundung nach § 311b BGB.
Auflösungsvereinbarung für die GbR: das Ende schriftlich regeln
Auflösung und Ausscheiden sind nicht dasselbe, und das MoPeG hat den Unterschied schärfer gemacht. Kündigt ein Gesellschafter, stirbt er oder wird er ausgeschlossen, scheidet er aus, und die Gesellschaft besteht ohne ihn fort, solange der Vertrag nichts anderes anordnet (§ 723 BGB). Er bekommt dann die Abfindung aus Ihrer Ausscheidensklausel. Endet die Gesellschaft selbst, wird sie abgewickelt: Laufende Geschäfte werden abgeschlossen, das Vermögen wird zu Geld gemacht, zuerst werden die Gläubiger bezahlt, danach die Beiträge erstattet, und erst der Rest geht nach Gewinn- und Verlustanteilen an die Gesellschafter (§ 736d BGB). Reicht das Vermögen nicht, tragen die Gesellschafter den Fehlbetrag im selben Verhältnis (§ 737).
Die Auflösungsklausel im Gesellschaftsvertrag GbR nennt die Ereignisse, die die Gesellschaft beenden. Wenn es so weit ist, schließen die Gesellschafter meist eine eigene Auflösungsvereinbarung, die die Einzelheiten regelt:
- das Datum der Auflösung und wer die Gesellschaft während der Abwicklung noch vertreten darf
- wer den Namen, die Telefonnummer, die Website und die Kundenliste behält
- wie laufende Verträge beendet oder übergeben werden und wer Kunden und Lieferanten informiert
- die Schlussabrechnung: das Kapitalkonto jedes Gesellschafters, der letzte Gewinnanteil und Rückzahlungen
- wer die letzte Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte abgibt
- eine gegenseitige Freistellung von Ansprüchen, mit ausdrücklich genannten Ausnahmen
Lassen Sie die Freistellung nicht weg. Ohne sie kann ein Gesellschafter Monate später wegen einer Rechnung wiederkommen, an die niemand mehr dachte.
Vorlage, Fragebogen oder Anwalt: wie Sie den Gesellschaftsvertrag GbR aufsetzen
Es gibt drei Wege, und welcher der richtige ist, hängt davon ab, was auf dem Spiel steht, nicht davon, wie viele Gesellschafter es sind.
Eine einfache Vorlage, ob als Word-Datei für den Gesellschaftsvertrag der GbR oder als PDF aus den Mustervertrag-Seiten der Industrie- und Handelskammern, ist das, was die Suchen nach Gesellschaftsvertrag Vorlage, Gesellschaftsvertrag GbR Vorlage Word und GbR Vertrag Vorlage meistens liefern. Sie reicht für zwei oder drei Gesellschafter mit Geldeinlagen, ohne Grundstück und mit einer Verteilung, auf die sich schon alle geeinigt haben. Das Nachdenken übernehmen Sie selbst, und genau dafür ist dieser Leitfaden da.
Fragebogen-Dienste liegen dazwischen. Sie bauen aus Ihren Antworten ein Dokument, das Sie bearbeiten und elektronisch unterschreiben können. Das geht schnell. Sie stellen aber nur die Fragen, für die sie gebaut wurden.
Gehen Sie zu einem Anwalt oder Notar, wenn ein Gesellschafter ein Grundstück oder Rechte einbringt, von denen das Geschäft abhängt, wenn Investoren einsteigen, wenn die Gesellschafter in verschiedenen Ländern leben, wenn das Berufsrecht begrenzt, wer die Gesellschaft halten darf, oder wenn die Verteilung wirklich umstritten ist. Ein paar Stunden Prüfung kosten weniger als ein Streit um die Abfindung. Für die Regeln, die jeder Vertrag erfüllen muss, vom Angebot bis zur Unterschrift, lesen Sie die allgemeinen Regeln zum Aufsetzen eines Vertrags.
Dieser Leitfaden ist keine Rechtsberatung, und Chaindoc ist keine Kanzlei. Nutzen Sie das Muster für den Gesellschaftsvertrag GbR, um die Entscheidungen aufs Papier zu bringen, und lassen Sie den Entwurf von einem Anwalt prüfen, wenn es um viel geht.
Geprüfte Quellen für diesen Leitfaden
Wir haben jede Seite am 14.10.2026 gelesen. Gesetze verlinken auf gesetze-im-internet.de, die europäische Verordnung auf EUR-Lex.
- 1.§ 705 BGB, Rechtsnatur der Gesellschaft · Bundesministerium der JustizGesellschaftsvertrag zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks; rechtsfähige und nicht rechtsfähige Gesellschaft; Vermutung bei Betrieb eines Unternehmens unter gemeinsamem Namen, geprüft am 14.10.2026
- 2.§ 707 BGB, Anmeldung zum Gesellschaftsregister · Bundesministerium der JustizDie Gesellschafter können die Gesellschaft beim Amtsgericht anmelden; Pflichtangaben, geprüft am 14.10.2026
- 3.§ 707a BGB, Inhalt und Wirkungen der Eintragung · Bundesministerium der JustizNamenszusatz eGbR nach der Eintragung, geprüft am 14.10.2026
- 4.§ 708 BGB, Gestaltungsfreiheit · Bundesministerium der JustizDer Gesellschaftsvertrag darf von den Regeln des Titels abweichen, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, geprüft am 14.10.2026
- 5.§ 709 BGB, Beiträge, Stimmkraft, Anteil an Gewinn und Verlust · Bundesministerium der JustizBeitrag als jede Förderung des Zwecks; Stimmkraft und Gewinnanteil nach vereinbarten Anteilen, dann nach Beitragswert, dann nach Köpfen, geprüft am 14.10.2026
- 6.§ 710 BGB, Mehrbelastungsverbot · Bundesministerium der JustizKeine Erhöhung des Beitrags ohne Zustimmung des Gesellschafters, geprüft am 14.10.2026
- 7.§ 711 BGB, Gesellschafterwechsel · Bundesministerium der JustizÜbertragung der Mitgliedschaft nur mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter, geprüft am 14.10.2026
- 8.§ 714 BGB, Beschlussfassung · Bundesministerium der JustizGesellschafterbeschlüsse brauchen die Zustimmung aller stimmberechtigten Gesellschafter, geprüft am 14.10.2026
- 9.§ 715 BGB, Geschäftsführungsbefugnis · Bundesministerium der JustizGeschäftsführung durch alle Gesellschafter im gewöhnlichen Rahmen, darüber hinaus Beschluss aller; Gesamtgeschäftsführung im Zweifel, geprüft am 14.10.2026
- 10.§ 717 BGB, Mitgliedschaftliche Rechte · Bundesministerium der JustizEinsichts- und Auskunftsrecht jedes Gesellschafters, geprüft am 14.10.2026
- 11.§ 720 BGB, Vertretung der Gesellschaft · Bundesministerium der JustizGemeinsame Vertretung durch alle Gesellschafter, Beschränkungen gegenüber Dritten unwirksam, geprüft am 14.10.2026
- 12.§ 721 BGB, Persönliche Haftung der Gesellschafter · Bundesministerium der JustizPersönliche, gesamtschuldnerische Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten, geprüft am 14.10.2026
- 13.§ 723 BGB, Gründe für das Ausscheiden · Bundesministerium der JustizTod, Kündigung, Insolvenz, Kündigung durch Privatgläubiger und Ausschluss führen zum Ausscheiden, geprüft am 14.10.2026
- 14.§ 725 BGB, Kündigung der Mitgliedschaft durch den Gesellschafter · Bundesministerium der JustizKündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende bei unbestimmter Zeit, geprüft am 14.10.2026
- 15.§ 728 BGB, Ansprüche des ausgeschiedenen Gesellschafters · Bundesministerium der JustizAbfindung, die dem Wert des Anteils angemessen ist, geprüft am 14.10.2026
- 16.§ 729 BGB, Auflösungsgründe · Bundesministerium der JustizAuflösung durch Zeitablauf, Insolvenz, Beschluss oder Zweckerreichung, geprüft am 14.10.2026
- 17.§ 736d BGB, Rechtsstellung der Liquidatoren · Bundesministerium der JustizZuerst werden die Gläubiger befriedigt, dann die Beiträge erstattet, der Rest nach Gewinn- und Verlustanteilen verteilt, geprüft am 14.10.2026
- 18.§ 737 BGB, Haftung der Gesellschafter für Fehlbetrag · Bundesministerium der JustizFehlbetrag nach dem Verhältnis der Gewinn- und Verlustanteile, geprüft am 14.10.2026
- 19.§ 311b BGB, Verträge über Grundstücke · Bundesministerium der JustizNotarielle Beurkundung bei Verträgen über die Übertragung von Grundeigentum, geprüft am 14.10.2026
- 20.§ 105 HGB, Begriff der offenen Handelsgesellschaft · Bundesministerium der JustizOHG: Handelsgewerbe unter gemeinsamer Firma, keine beschränkte Haftung, geprüft am 14.10.2026
- 21.§ 161 HGB, Begriff der Kommanditgesellschaft · Bundesministerium der JustizKG: Haftung einzelner Gesellschafter auf eine Haftsumme beschränkt, geprüft am 14.10.2026
- 22.§ 47 GBO, Eintragung mehrerer Berechtigter · Bundesministerium der JustizRecht für eine GbR nur bei Eintragung im Gesellschaftsregister, geprüft am 14.10.2026
- 23.§ 180 AO, Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen · Bundesministerium der JustizGesonderte Feststellung von Einkünften, die mehreren Personen zuzurechnen sind, geprüft am 14.10.2026
- 24.§ 5 GewStG, Steuerschuldner · Bundesministerium der JustizPersonengesellschaft mit Gewerbebetrieb ist selbst Steuerschuldnerin, geprüft am 14.10.2026
- 25.§ 1 PartGG, Voraussetzungen der Partnerschaft · Bundesministerium der JustizPartnerschaftsgesellschaft für Angehörige Freier Berufe, kein Handelsgewerbe, geprüft am 14.10.2026
- 26.§ 2 GmbHG, Form des Gesellschaftsvertrags · Bundesministerium der JustizDer Gesellschaftsvertrag einer GmbH bedarf der notariellen Form, geprüft am 14.10.2026
- 27.§ 13 GmbHG, Juristische Person und Haftung der Gesellschaft · Bundesministerium der JustizDie GmbH hat selbständig Rechte und Pflichten; für ihre Verbindlichkeiten haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen, geprüft am 14.10.2026
- 28.Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS), Artikel 25 · Europäische UnionEiner elektronischen Signatur darf die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist, geprüft am 14.10.2026
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Chaindoc und sicheren Dokumenten-Workflows.
Ja. Das Gesetz verlangt keinen Anwalt, und für zwei oder drei Gesellschafter mit Geldeinlagen reicht meist ein Muster, das Sie Klausel für Klausel verstehen. Holen Sie einen Anwalt oder Notar dazu, wenn ein Grundstück, Rechte, von denen das Geschäft abhängt, Investoren oder Gesellschafter in verschiedenen Ländern im Spiel sind.
In der Regel weder noch. Der Gesellschaftsvertrag einer GbR ist grundsätzlich formfrei und kann auch mündlich geschlossen werden. Schreiben Sie ihn trotzdem auf: Ein mündlicher Deal ist schwer zu beweisen, und was keiner belegen kann, regelt das Gesetz nach seinen Standardregeln. Die Ausnahme ist ein Grundstück. Verspricht ein Gesellschafter, eines einzubringen, braucht dieses Versprechen die notarielle Beurkundung (§ 311b Abs. 1 BGB).
Mindestens: was jeder Gesellschafter einbringt und was es wert ist, wie Gewinn und Verlust verteilt werden, wie Beschlüsse gefasst und gezählt werden, was beim Ausscheiden oder Tod eines Gesellschafters passiert und wie die Gesellschaft endet. Diese fünf ersetzen die größten Standardregeln des BGB, vor allem die Einstimmigkeit in § 714. Das vollständige Muster oben ergänzt Nachschüsse, Vergütung, Vertretung, Bücher, Steuern, Nebentätigkeiten, neue Gesellschafter und Streitfälle.
Einigen Sie sich zuerst auf die Zahlen: Beiträge, Gewinnverteilung, Vergütung, Abfindungsformel. Füllen Sie dann ein Muster mit den dreizehn Klauseln der Tabelle aus, hängen Sie eine Anlage mit den Beitragswerten an und lassen Sie alle datiert unterschreiben. Vier Seiten genügen, die Ausscheidensklausel gehört aber hinein.
Nach dem, was vereinbart wurde, und fehlt jede Vereinbarung, nach dem Wert der vereinbarten Beiträge. Steht auch kein Wert fest, zählt jeder Gesellschafter gleich. So legt es § 709 Abs. 3 BGB fest, und das gilt für die Stimmkraft genauso. Wer 80.000 Euro einbringt, während der andere Zeit einbringt, teilt also ohne Wertangabe zu gleichen Teilen. Das lässt sich nur mit einem schriftlichen Schlüssel vermeiden, und der kostet eine halbe Stunde am Tisch.
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