Nutzungsbedingungen
Vertragsbedingungen, die gelten, wenn Ihre Organisation die Blockchain-Plattform von Chaindoc zur Dokumentensignatur nutzt.
Zuletzt aktualisiert: 5. November 2025
Alles in diesen Bedingungen
Leistungsumfang, Konten, Zahlung, Haftung und Kündigung — die vollständige Vereinbarung, Abschnitt für Abschnitt. Öffnen Sie einen Abschnitt, um ihn vollständig zu lesen.
Diese Nutzungsbedingungen ("Bedingungen") sind eine verbindliche Vereinbarung zwischen Miraspaces OÜ, die unter der Marke Chaindoc handelt ("Chaindoc", "wir"), und der Organisation oder Person, die die Chaindoc-Plattform nutzt ("Kunde", "Sie"). Die Bedingungen treten zu dem frühesten der folgenden Zeitpunkte in Kraft: (a) wenn Sie auf die Schaltfläche zur Annahme klicken, (b) am Wirksamkeitsdatum der entsprechenden Subscription, eines Statement of Work oder eines Online-Kaufs (das "Wirksamkeitsdatum"), oder (c) wenn Sie erstmals auf ein Produkt, eine API oder einen mobilen Dienst von Chaindoc zugreifen oder ihn nutzen. Wenn Sie den Bedingungen nicht zustimmen, nutzen Sie den Service nicht.
1.1 Vertretungsmacht und Geschäftsfähigkeit
Wenn Sie im Namen eines Unternehmens, einer Agentur, Behörde oder anderen juristischen Person handeln, versichern und gewährleisten Sie, dass (i) Sie befugt sind, diese und ihre verbundenen Unternehmen zu binden, (ii) Sie vertragsfähig sind, und (iii) Sie sicherstellen, dass alle Nutzer in Ihrem Konto die Bedingungen einhalten. Die von Ihnen vertretene Einheit gilt als Kunde; bei falscher Vertretung haften Sie persönlich.
1.2 Wichtige Definitionen
- Service: die Chaindoc-Webanwendung, APIs, mobile Apps sowie begleitende Support- oder Beratungsleistungen.
- Workspace: ein Mandant oder eine Umgebung im Service zur Verwaltung von Dokumenten, Nutzern und Prozessen.
- Subscription (Subscription Plan): jeder Abotarif, Online-Checkout oder sonstige Chaindoc-Subscription, die von beiden Parteien angenommen wurde.
- Kundendaten: Dokumente, Vorlagen, Signaturpakete, Metadaten, Zugangsdaten und sonstige Informationen, die der Kunde in den Service hochlädt.
1.3 Vertragsstruktur
Die Bedingungen verweisen auf die Chaindoc Acceptable Use Policy, das Data Processing Addendum, funktions- oder regionsspezifische Bedingungen sowie alle anwendbaren Subscriptions (gemeinsam die "Zusatzbedingungen"). Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: Subscription, Zusatzbedingungen, diese Bedingungen. Einkaufsbedingungen Dritter (z. B. von Resellern) ändern die Bedingungen nur mit schriftlicher Zustimmung von Chaindoc.
1.4 Verbundene Unternehmen und Beschaffungskanäle
Verbundene Unternehmen des Kunden dürfen den Service innerhalb des Kundenkontos nutzen; der Kunde bleibt für deren Compliance verantwortlich. Erwirbt der Kunde den Service über einen autorisierten Chaindoc-Reseller oder Marketplace, bleibt er dennoch an diese Bedingungen gebunden; Fragen zu Abrechnung oder Verlängerung sind mit dem Reseller zu klären und entbinden nicht von Verpflichtungen gegenüber Chaindoc.
Chaindoc stellt eine Cloud-Plattform zur Verfügung, um Verträge zu erstellen, Dokumentenprozesse zu automatisieren, rechtsverbindliche elektronische Signaturen zu erfassen, Blockchain-Fingerprints zu generieren und Audit-Logs zu führen (der "Service"). Der Service umfasst die Chaindoc-Webanwendung, APIs, mobile Apps sowie bereitgestellte SDKs/Plugins.
2.1 Subscription und Laufzeit
Der Zugang zum Service erfolgt auf Abobasis für die in der Subscription oder im Online-Checkout angegebene Laufzeit. Funktionsumfang und Limits richten sich nach dem Plan. Bestimmte Funktionen (z. B. erweiterte Identitätsprüfung oder höhere Limits) erfordern ggf. ein Upgrade oder eine separate Subscription.
2.2 Nutzungslimits
Die Nutzung unterliegt den Limits Ihres Plans (Anzahl Seats, Transaktionen/Signaturpakete, API-Requests, Speicher usw.). Der Kunde darf technische Kontrollen nicht umgehen. Chaindoc erweitert Limits oder ändert Pläne nicht automatisch; Erhöhungen greifen erst, nachdem der Kunde die Subscription im Admin-Portal aktualisiert hat. Der Service zeigt die wichtigsten Verbrauchsmetriken an; der Kunde überwacht und verwaltet seine Berechtigungen eigenständig.
2.3 Änderungen und Verfügbarkeit
Chaindoc kann den Service verbessern oder ändern, um Sicherheit, Performance oder Compliance zu erhöhen, ohne während einer bezahlten Laufzeit Kernfunktionen wesentlich zu reduzieren. Wird eine API oder Funktion eingestellt, informiert Chaindoc mit angemessener Frist und stellt, soweit möglich, einen Migrationspfad bereit. Geplante Wartung kann die Verfügbarkeit temporär beeinflussen; SLA-Parameter ergeben sich aus der Subscription oder einer Zusatzvereinbarung.
2.4 Beta‑, Test- und Gratisangebote
Funktionen oder Umgebungen mit Kennzeichnung "Beta", "Preview", "Labs" oder "Sandbox" dienen ausschließlich Testzwecken, sind nicht für den Produktivbetrieb gedacht, können jederzeit geändert oder eingestellt werden und werden ohne SLA oder Garantien im gesetzlich zulässigen Umfang bereitgestellt. Chaindoc darf Feedback zur Verbesserung des Service nutzen.
2.5 Drittanbieter-Services
Der Service kann sich mit externen Lösungen (z. B. Storage, Identität, Workflow) integrieren. Durch Aktivierung einer Integration weist der Kunde Chaindoc an, Kundendaten mit dem Anbieter auszutauschen. Chaindoc haftet nicht für Bedingungen, Leistung oder Sicherheit Dritter; deren Nutzung liegt allein im Ermessen des Kunden.
2.6 Aussetzung
Chaindoc darf den Service ganz oder teilweise aussetzen, wenn (a) ein Sicherheits- oder Betrugsrisiko besteht, (b) der Kunde die Bedingungen oder die Acceptable Use Policy wesentlich verletzt, (c) die Subscription unbezahlt ist (z. B. abgelehnte Zahlung oder abgelaufene Karte) oder (d) Handlungen des Kunden den Service für andere beeinträchtigen. Nach Möglichkeit erfolgt vorab eine Mitteilung, und die Aussetzung wird auf das notwendige Maß beschränkt.
2.7 Aufzeichnungen, Aufbewahrung und Export
Aufbewahrungs- und Legal-Hold-Richtlinien liegen in der Verantwortung des Kunden. Chaindoc stellt Tools bereit, um Dokumente, Logs und Verifizierungsartefakte in gängigen Formaten zu exportieren. Blockchain-Fingerprints von Chaindoc sind öffentlich überprüfbar, enthalten keine Dokumentinhalte und sind nach Veröffentlichung unveränderlich.
2.8 Rechtmäßigkeit elektronischer Signaturen
Der Service unterstützt gängige eSignature-Rahmen (eIDAS, ESIGN, UETA). Der Kunde entscheidet, ob eine elektronische Signatur für einen Vorgang geeignet ist, und stellt erforderliche Hinweise sowie Offenlegungen bereit. Manche Geschäfte (z. B. Immobilien-, Familien- oder Erbrecht) können handschriftliche Signaturen verlangen. Für fortgeschrittene/qualifizierte Signaturen können zusätzliche Prüfungen oder Zertifikate notwendig sein.
2.9 Professional Services
Werden Professional Services erworben, sind Umfang, Deliverables und Preis in der jeweiligen Subscription festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Deliverables für die interne Nutzung des Kunden mit dem Service lizenziert und keine Auftragsarbeiten.
2.10 Dokumentation und Richtlinien
Der Kunde muss den Service gemäß der Chaindoc-Dokumentation sowie den veröffentlichten Richtlinien, einschließlich Acceptable Use Policy und Data Processing Addendum, verwenden.
2.11 Testzeitraum
Chaindoc gewährt einen kostenlosen Testzugang von bis zu einem Monat. Kündigt der Kunde nicht vor Ablauf des Tests, wandelt sich der Zugang automatisch in ein kostenpflichtiges Abo, und die Gebühr wird sofort eingezogen. Nicht genutzte Testzeit berechtigt weder zu Verlängerung noch Erstattung; der Test kann bei Verstößen beendet werden.
Der Kunde ist für jede Aktivität auf der Chaindoc-Plattform verantwortlich.
3.1 Registrierung und Administratoren
Der Kunde bestellt mindestens einen Account Owner, der befugt ist, (a) Workspaces anzulegen oder zu schließen, (b) Rollen zu vergeben oder zu entziehen, (c) Planänderungen zu genehmigen und (d) operative, finanzielle und rechtliche Mitteilungen zu empfangen. Chaindoc darf sich auf Anweisungen eines Account Owners verlassen, bis der Kunde die Rolle im Admin-Portal ändert.
3.2 Seats, Rollen und Sharing
Seats sind bestimmten Personen zugeordnet und dürfen nicht gleichzeitig von mehreren genutzt werden. Der Kunde kann einen Seat für künftige Zeiträume auf andere Nutzer übertragen. Rollen (Owner, Admin, Editor, Viewer, API usw.) bestimmen Befugnisse. Der Kunde ordnet Rollen den Aufgaben zu und haftet für Nutzerhandlungen.
3.3 Zugangsdaten, MFA und Sicherheit
Der Kunde (a) schützt Logins, Passwörter und Authentifizierungsfaktoren, (b) setzt strenge Passwort- und Sitzungsrichtlinien durch, (c) aktiviert MFA, wo möglich, und (d) deaktiviert Zugänge ausscheidender Mitarbeitender umgehend. Verdächtige Zugriffe sind Chaindoc sofort zu melden.
3.4 API-Schlüssel, Webhooks und Integrationen
API-Schlüssel, OAuth-Secrets und Webhook-Signaturen gelten als Zugangsdaten und sind wie Passwörter zu schützen. Der Kunde haftet für die Nutzung seiner Schlüssel, einschließlich Skripten, Servicekonten oder Integrationspartnern. Schlüssel müssen regelmäßig rotiert, sicher gespeichert und über Chaindoc-Kontrollen eingeschränkt werden. Rate-Limits und Fair-Use-Policies gelten.
3.5 Externe Unterzeichner und Gäste
Personen, die ein Dokument nur ansehen oder unterzeichnen, zählen nicht als Seats und erhalten ausschließlich Zugriff auf die jeweilige Transaktion, solange keine Zusatzfunktionen aktiviert sind, die eine erweiterte kostenpflichtige Subscription erfordern (z. B. KYC oder KYB). Der Kunde bleibt Verantwortlicher für deren personenbezogene Daten und stellt erforderliche Hinweise/Zustimmungen bereit.
3.6 Konfiguration, Aufbewahrung und Legal Hold
Der Kunde verwaltet Aufbewahrungsfristen, Archivierungsregeln und Legal-Hold-Vorgaben für Dokumente und Logs. Das Löschen eines Dokuments im Service entfernt keine bereits veröffentlichten Blockchain-Fingerprints. Der Kunde stellt sicher, dass Aufbewahrungseinstellungen gesetzlichen und gerichtlichen Anforderungen genügen.
3.7 Abrechnungskontakt und Mitteilungen
Der Kunde hält Abrechnungskontakte, Rechtsadresse und Administrator-E-Mail aktuell und erklärt sich einverstanden, Routine‑Mitteilungen zu Betrieb, Zahlungen und Recht per E-Mail zu erhalten. Benachrichtigungen gelten bei Versand als zugestellt.
3.8 Gesetzliche Compliance
Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung des Service allen anwendbaren Gesetzen entspricht, einschließlich Vorschriften zu eSignatures, Datenschutz, Exportkontrolle und Sanktionen. Er versichert, dass weder er noch seine Nutzer in umfassend sanktionierten Jurisdiktionen ansässig sind oder von diesen kontrolliert werden.
3.9 Weiterverkauf und Übertragung
Der Kunde darf den Service nicht weiterverkaufen, vermieten oder unterlizenzieren und Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben, außer an autorisierte Integratoren mit eingeschränkten API-Schlüsseln im Auftrag des Kunden. Jede Abtretung der Bedingungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Chaindoc, ausgenommen zulässige Unternehmensumstrukturierungen.
3.10 Zusammenarbeit und Support
Der Kunde stellt Informationen bereit, die zur Unterstützung des Kontos nötig sind (Fehlermeldungen, Zeitstempel, nicht vertrauliche Logs). Chaindoc fordert niemals Zugriff auf den Workspace oder das Konto des Kunden an und führt Diagnosen ausschließlich anhand bereitgestellter Daten und Telemetrie durch.
Chaindoc unterstützt die Erstellung, Zustellung und Ausführung elektronischer Dokumente und Signaturen gemäß den maßgeblichen Rahmenwerken (eIDAS, ESIGN, UETA). Chaindoc ist keine Kanzlei und erteilt keine Rechtsberatung; der Kunde bewertet selbst, ob eine elektronische Signatur für eine Transaktion zulässig ist.
4.1 Zustimmung und Darstellung
- Der Kunde holt die Zustimmung zur elektronischen Kommunikation ein und stellt alle erforderlichen Hinweise bereit.
- Der Kunde steuert Inhalt, Reihenfolge der Signierenden, Fristen, Erinnerungen und Bestätigungsfelder.
4.2 Authentifizierung und Identifizierung
- Der Kunde wählt Authentifizierungsmethoden (E-Mail-Link, Einmalcode, MFA, Enterprise-SSO/IdP oder qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter, sofern verfügbar).
- Einige Methoden sind kostenpflichtig oder erfordern separate Verträge mit Identitätsanbietern. Der Kunde wählt passende Verfahren anhand von Risiko und Rechtslage.
4.3 Audit-Trail und Blockchain-Nachweise
- Der Service protokolliert Schlüsselereignisse (Envelope-Erstellung, Ansichten, Zustimmungen, IP-Adresse, User Agent, Zeitstempel, Signaturaktionen) und erstellt ein Audit-Zertifikat, das dem finalen Paket beiliegt.
- Chaindoc berechnet einen kryptografischen Hash des Inhalts und verankert ihn in einer öffentlichen Blockchain. Der Hash offenbart keinen Inhalt und bestätigt die Unverändertheit des Dokuments; nach Veröffentlichung ist er unveränderlich.
4.4 Integrität und Verschlüsselung
Chaindoc schützt abgeschlossene Dateien vor Änderungen (z. B. PDF mit Zertifikatsmetadaten und Seitenhashes). Jegliche Bearbeitung nach Abschluss macht die Verifikation ungültig.
4.5 Speicherung und Abruf
Chaindoc speichert Dokumente gemäß dem gewählten Plan und Ihren Retention-Einstellungen. Chaindoc fungiert nicht als Archiv; der Kunde pflegt Aufbewahrungspläne, Legal-Hold-Regeln und exportiert Kopien sowie Logs bei Bedarf.
4.6 Notarisation und Beglaubigung
Bindet der Kunde Notardienstleistungen, Zeugen oder ähnliche Prozesse im Service oder über Integrationen ein, erfolgen diese durch den jeweiligen Anbieter zu dessen Bedingungen. Der Kunde ist für die rechtliche Ordnungsmäßigkeit verantwortlich.
4.7 Verbotene oder risikoreiche Transaktionen
Bestimmte Geschäfte können von der elektronischen Form ausgeschlossen sein oder eine handschriftliche Signatur verlangen (z. B. spezifische Immobilien-, Familien- oder Nachlassangelegenheiten). Der Kunde prüft die Zulässigkeit, bevor er solche Transaktionen über den Service versendet.
4.8 Nachweisanfragen und Kooperation
Chaindoc unterstützt in angemessenem Umfang rechtmäßige Anfragen nach Transaktionsdaten des Kunden (z. B. Gerichts- oder Behördenersuchen). Chaindoc kann tatsächliche Kosten berechnen und vor Herausgabe sensibler Logs/Backups eine Schutzanordnung verlangen.
4.9 Bereitstellung finaler Kopien
Nach Abschluss kann Chaindoc dem Kunden und Unterzeichnern Links oder Kopien der ausgeführten Dokumente sowie das Audit-Zertifikat gemäß Konfiguration bereitstellen. Der Kunde ist verantwortlich, finalisierte Dokumente gemäß gesetzlicher Vorgaben auszuhändigen.
Der Kunde verpflichtet sich zu einer rechtmäßigen und verantwortungsvollen Nutzung des Service. Chaindoc darf verdächtige Aktivitäten überwachen und Maßnahmen ergreifen, wenn sie die Plattform, andere Kunden oder die Dokumentenintegrität gefährden.
5.1 Verbotene Inhalte und Handlungen
Der Kunde nutzt den Service nicht zur Erstellung, Speicherung oder Übertragung rechtswidriger, verleumderischer, irreführender, obszöner oder rechtsverletzender Inhalte. Massen-Spam, Kettenbriefe und Phishing sind strikt untersagt.
5.2 Sicherheit und Integrität
Der Kunde lädt keine Schadsoftware hoch, manipuliert keine Verschlüsselung, versucht nicht, auf Workspaces anderer Kunden zuzugreifen, überlastet den Service nicht mit automatisierten Skripten und umgeht keine technischen Limits (Request-Limits, API-Kontingente). Zugangsdaten, API-Schlüssel und Zertifikate sind gemäß Best Practices zu schützen.
5.3 Regulatorische und Zahlungs-Compliance
Dokumente und Zahlungsanweisungen, die über den Service gesendet werden, müssen Sanktionen, Exportkontrolle, Geldwäschevorschriften und Zahlungsnetzwerkregeln einhalten. Der Service darf nicht für illegale Finanzaktivitäten, unlizenziertes Glücksspiel oder genehmigungspflichtige Geschäfte genutzt werden.
5.4 Integrität von Identität und Aufzeichnungen
Der Kunde fälscht keine Identitäten, verschleiert keine IP-Adressen, deaktiviert keine Auditfunktionen und stellt die Beweiskraft von Chaindoc-Signaturen, Blockchain-Fingerprints oder Prüftools nicht falsch dar. Hinweise und Offenlegungen an Unterzeichner müssen korrekt und vollständig sein.
5.5 Durchsetzung
Chaindoc kann mutmaßliche Verstöße untersuchen, den Zugang sperren oder einschränken und beanstandete Inhalte entfernen. Wenn gesetzlich erforderlich, kooperiert Chaindoc mit Aufsichts- oder Strafverfolgungsbehörden. Gebühren bleiben während einer durch Kundeverstöße verursachten Sperre zahlbar.
Die Chaindoc-Gebühren sind in den jeweiligen Subscriptions ("Subscription") festgehalten. Alle Subscriptions werden im Voraus in der jeweiligen Währung berechnet und sind nicht erstattungsfähig, auch wenn der Kunde den Service oder die Testphase nicht nutzt.
6.1 Automatische Abbuchung
Chaindoc speichert das autorisierte Zahlungsmittel des Kunden und belastet die Subscription zu Beginn jeder Abrechnungsperiode oder bei einem Upgrade automatisch. Einzelne Rechnungen werden nicht erstellt. Schlägt eine Zahlung fehl, muss der Kunde die Zahlungsdaten unverzüglich aktualisieren; bis zum Zahlungseingang kann der Zugang ausgesetzt werden.
6.2 Selbstverwaltete Pläne
Chaindoc fügt keine Seats, Transaktionen oder Ressourcen ohne ausdrückliche Aktion des Kunden hinzu. Erreicht der Kunde ein Limit, wählt er selbst über das Billing-Portal einen neuen Plan oder Add-ons. Der Service zeigt aktuelle Verbrauchswerte an, und ausschließlich der Kunde stellt ihre Einhaltung sicher; Chaindoc erhebt keine Überziehungsgebühren ohne bestätigtes Upgrade.
6.3 Steuern
Angezeigte Gebühren verstehen sich exklusive Steuern. Chaindoc addiert automatisch anwendbare MwSt., GST oder ähnliche Pflichtabgaben basierend auf dem Rechnungsland des Kunden und erhebt keine weiteren staatlichen Gebühren auf die Subscription. Der Kunde zahlt sämtliche Steuern zusammen mit der Abogebühr.
6.4 Zahlungen in Business-Dokumenten
Business-Kunden können Rechnungen direkt in Dokumenten (Verträgen) stellen und Zahlungen auslösen. Diese Zahlungen werden von Stripe verarbeitet; Chaindoc behält eine Gebühr in Höhe der Stripe-Gebühr für die Transaktion plus 0,5 % Plattformgebühr ein. Der Kunde informiert seine Gegenparteien über die entsprechenden Gebühren.
6.5 Streitfälle
Der Kunde muss Chaindoc innerhalb von 15 Tagen nach einer Abbuchung schriftlich informieren, wenn er einen Betrag beanstandet; beide Parteien bemühen sich in gutem Glauben um eine schnelle Klärung. Unbestrittene Beträge dürfen nicht einbehalten werden.
6.6 Sperre bei Zahlungsverzug
Wird das Zahlungsmittel abgelehnt und erfolgt keine Zahlung, kann Chaindoc die Subscription bis zum Zahlungseingang sperren und Vorauszahlungen für zukünftige Perioden verlangen. Eine Sperre entbindet den Kunden nicht von bereits angefallenen Gebühren.
Chaindoc verarbeitet Kundendaten ausschließlich zur Bereitstellung, Absicherung und Unterstützung des Service und handelt als Auftragsverarbeiter für personenbezogene Daten in den Dokumenten des Kunden. Das Data Processing Addendum ("DPA") von Chaindoc ist per Verweis einbezogen.
7.1 Rollen und Verantwortlichkeiten
Der Kunde bleibt Verantwortlicher für personenbezogene Daten in seinen Dokumenten, bestimmt die Rechtsgrundlage, stellt erforderliche Hinweise bereit und beantwortet Betroffenenanfragen. Chaindoc agiert als Verarbeiter und verarbeitet Daten gemäß den dokumentierten Weisungen des Kunden und dem DPA.
7.2 Sicherheitsmaßnahmen
Chaindoc unterhält administrative, technische und physische Schutzmaßnahmen nach anerkannten Standards, darunter Verschlüsselung bei Übertragung und Speicherung, rollenbasierter Zugriff, Schlüsselverwaltung, Logging und Disaster-Recovery-Pläne. Details finden sich im DPA oder in Sicherheitsdokumentationen.
7.3 Subprozessoren
Chaindoc kann Subprozessoren für Infrastruktur, Storage, Identitätsprüfung oder Support einsetzen. Eine aktuelle Liste ist auf Anfrage erhältlich. Chaindoc verpflichtet Subprozessoren zu Datenschutz- und Sicherheitsauflagen, die mindestens so streng sind wie jene der Bedingungen und des DPA, und bleibt für deren Handeln verantwortlich.
7.4 Datenübermittlung
Chaindoc kann Kundendaten in der EU, den USA und anderen Jurisdiktionen verarbeiten und speichern, in denen Chaindoc oder Subprozessoren tätig sind. Für Übermittlungen, die dem GDPR oder ähnlichen Regimen unterliegen, nutzt Chaindoc geeignete Mechanismen, z. B. EU-Standardvertragsklauseln.
7.5 Meldung von Vorfällen
Chaindoc informiert den Kunde ohne unangemessene Verzögerung nach Bestätigung eines Sicherheitsvorfalls, der Kundendaten betrifft, stellt verfügbare Informationen bereit und unterstützt bei Maßnahmen zur Schadenbegrenzung im gesetzlichen Rahmen.
7.6 Betroffenenrechte und Anfragen
Chaindoc informiert den Kunden zeitnah über Anfragen von Betroffenen oder Aufsichtsbehörden in Bezug auf Kundendaten und bietet angemessene Unterstützung bei der Antwort, soweit zulässig.
7.7 Löschung und Aufbewahrung
Nach Ablauf oder Kündigung der Subscription löscht Chaindoc Kundendaten gemäß DPA, außer Blockchain-Fingerprints und Daten, die aus rechtlichen Gründen oder zur Streitbeilegung aufbewahrt werden müssen. Der Kunde kann Dokumente und Logs vor der Löschung exportieren.
Chaindoc entwickelt und betreibt den Service mit mehrschichtigen Schutzmechanismen und unabhängigen Tests. Der Kunde ist verantwortlich, den Service so zu konfigurieren, dass er den eigenen Compliance-Anforderungen genügt.
8.1 Sicherheitsprogramm
Chaindoc unterhält administrative, technische und physische Kontrollen gemäß anerkannten Standards: Zugriffskontrolle, Verschlüsselung in Transit und at Rest, Schlüsselverwaltung, Vulnerability Management, sichere Entwicklung und Wiederherstellungspläne. Dokumentation ist auf Anfrage verfügbar.
8.2 Audits und Berichte
Chaindoc unterzieht sich regelmäßigen unabhängigen Audits und Assessments. Subjekt to angemessenen Vertraulichkeitsauflagen stellt Chaindoc verfügbare Reports oder Bescheinigungen (z. B. SOC, Pentest-Zusammenfassungen) bereit. Der Kunde darf ohne schriftliche Zustimmung keine invasiven Tests durchführen.
8.3 Pflichten des Kunden
Der Kunde richtet Zugriffs-, Speicher- und Verschlüsselungseinstellungen im Service ein und schützt eigene Netzwerke, Geräte und Credentials. Chaindoc haftet nicht für Sicherheitsvorfälle, die durch Konfigurationen des Kunden oder durch dessen Nutzer/Dritte unter seiner Kontrolle verursacht werden.
8.4 Zusammenarbeit und Behebung
Stellt Chaindoc eine wesentliche Schwachstelle oder einen Vorfall fest, ergreift das Unternehmen wirtschaftlich angemessene Maßnahmen zur Behebung und informiert den Kunden gemäß Abschnitt 7. Der Kunde unterstützt Untersuchungen, indem er relevante Logs oder Informationen im gesetzlichen Rahmen bereitstellt.
8.5 Recht auf Überprüfung
Wo gesetzlich oder vertraglich erforderlich, kann der Kunde den Nachweis verlangen, dass Chaindoc seine Sicherheitsverpflichtungen erfüllt. Diese Prüfung beschränkt sich auf die Einsicht verfügbarer Reports oder eine einvernehmlich abgestimmte Remote-Bewertung und darf den Betrieb von Chaindoc nicht beeinträchtigen.
Chaindoc und seine Lizenzgeber besitzen alle Rechte am Service, einschließlich Software, Dokumentation, Interfaces, APIs, Vorlagen, visuellem Design sowie Verbesserungen oder Derivaten. Der Kunde besitzt die in den Service hochgeladenen Kundendaten.
9.1 Nutzungsrecht
Vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen und Zahlung sämtlicher Gebühren gewährt Chaindoc dem Kunden ein beschränktes, nicht exklusives, nicht übertragbares Recht, den Service und die Dokumentation während der Laufzeit für interne Geschäftszwecke zu nutzen. Alle übrigen Rechte verbleiben bei Chaindoc.
9.2 Kundendaten
Der Kunde räumt Chaindoc eine beschränkte Lizenz ein, Kundendaten ausschließlich zur Bereitstellung, Wartung und Verbesserung des Service sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten zu verarbeiten. Chaindoc erwirbt kein Eigentum an den Kundendaten. Der Kunde garantiert, über alle Rechte zur Übermittlung und Nutzung der Daten im Service zu verfügen.
9.3 Feedback
Gibt der Kunde oder seine Nutzer Feedback, Vorschläge oder Ideen zum Service ab, darf Chaindoc diese ohne Einschränkung oder Vergütung verwenden. Chaindoc ist nicht verpflichtet, Feedback umzusetzen.
9.4 Marke und Kommunikation
Der Kunde darf Name und Logos von Chaindoc nur gemäß Brand Guidelines und ausschließlich zur Referenz auf die Nutzung des Service verwenden. Chaindoc darf den Namen und das Logo des Kunden in Kundenlisten und Marketingmaterialien nennen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
9.5 Komponenten Dritter
Einige Funktionen können Dritt- oder Open-Source-Software enthalten, die eigenen Lizenzen unterliegt. Chaindoc weist darauf hin, sofern gesetzlich erforderlich.
9.6 Schutz
Soweit gesetzlich nicht gestattet, wird der Kunde den Service nicht kopieren, modifizieren, dekompilieren, disassemblieren oder versuchen, den Quellcode zu ermitteln. Chaindoc kann rechtliche und technische Maßnahmen einsetzen, um die Nutzung des Service entgegen den Bedingungen zu verhindern.
Jede Partei ("Empfangspartei") schützt die vertraulichen Informationen der anderen Partei ("Offenlegungspartei") mit derselben Sorgfalt wie ihre eigenen, mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt. Vertrauliche Informationen umfassen Geschäftspläne, technische Daten, Kundeninformationen, Preise, Sicherheitsdokumentation und alle nicht öffentlichen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder vernünftigerweise als solche anzusehen sind.
10.1 Zulässige Nutzung und Offenlegung
Die Empfangspartei darf vertrauliche Informationen nur nutzen, um Pflichten oder Rechte aus den Bedingungen zu erfüllen, und sie nur Mitarbeitern, Auftragnehmern, Beratern oder Subprozessoren offenlegen, die sie kennen müssen und vergleichbaren Geheimhaltungspflichten unterliegen.
10.2 Ausnahmen
Vertraulich sind keine Informationen, die (i) ohne Verschulden der Empfangspartei öffentlich werden, (ii) der Empfangspartei rechtmäßig vor Offenlegung bekannt waren, (iii) unabhängig ohne Bezug auf die Informationen der Offenlegungspartei entwickelt wurden oder (iv) von Dritten ohne Beschränkung erhalten werden.
10.3 Gesetzlich erzwungene Offenlegung
Die Empfangspartei darf vertrauliche Informationen offenlegen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, sofern sie (i) die Offenlegungspartei unverzüglich informiert (sofern nicht untersagt), (ii) bei Schutzmaßnahmen kooperiert und (iii) nur den notwendigen Umfang offenlegt.
10.4 Rückgabe oder Vernichtung
Auf Anfrage oder nach Beendigung gibt die Empfangspartei vertrauliche Informationen der Offenlegungspartei zurück oder vernichtet sie, ausgenommen Kopien, die gesetzlich aufzubewahren sind oder archiviert werden. Verbleibende Kopien unterliegen weiterhin diesem Abschnitt.
10.5 Rechtsschutz
Unbefugte Nutzung oder Offenlegung vertraulicher Informationen kann irreparablen Schaden verursachen. Die Offenlegungspartei ist berechtigt, neben anderen Rechtsmitteln Unterlassungs- oder sonstigen gerechten Rechtsschutz zu verlangen.
Chaindoc kann optionale Konnektoren, APIs oder Listings bereitstellen, die sich mit Services Dritter ("Drittanbieter-Services") integrieren. Die Nutzung solcher Services richtet sich ausschließlich nach der Vereinbarung zwischen Kunde und Anbieter.
11.1 Aktivierung und Datenaustausch
Durch Aktivierung oder Autorisierung eines Drittanbieter-Services weist der Kunde Chaindoc an, Kundendaten und Zugangsdaten im erforderlichen Umfang mit dem Anbieter auszutauschen. Chaindoc haftet nicht für Änderung, Löschung oder sonstige Nutzung der Kundendaten durch den Drittanbieter.
11.2 Compliance und Berechtigungen
Der Kunde bewertet Sicherheit, Datenschutz und Compliance jedes externen Services und stellt sicher, dass Rechte und Zustimmungen für die Integration vorliegen. Chaindoc darf eine Integration deaktivieren, wenn deren Nutzung Sicherheitsrisiken schafft oder gegen Gesetz/Richtlinien verstößt.
11.3 Support und Verfügbarkeit
Chaindoc übernimmt keine Garantien oder Support für Drittanbieter-Services. Wird ein externer Service unbrauchbar oder inkompatibel, kann Chaindoc die Integration ohne Haftung aussetzen oder beenden. Zahlungspflichten des Kunden gegenüber Chaindoc bleiben bestehen. Auf der Seite "Partnerschaft" sind technische Partner von Chaindoc aufgeführt, die bei Integrationen und Zusatzleistungen unterstützen können.
11.4 Marketplace und Reseller
Listings, Bewertungen oder Zertifizierungen im Chaindoc-Marketplace dienen Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Beim Erwerb eines Drittanbieter-Services oder eines Chaindoc-Angebots über einen Reseller bleibt der Kunde an diese Bedingungen gebunden und regelt Abrechnung sowie SLA direkt mit dem Reseller.
11.5 Ansprüche Dritter
Der Kunde macht Chaindoc nicht für Schäden oder Ansprüche haftbar, die aus der Nutzung von Drittanbieter-Services entstehen. Erhebt ein Drittanbieter wegen Handlungen/Unterlassungen des Kunden Ansprüche gegen Chaindoc, verteidigt und entschädigt der Kunde Chaindoc gemäß den anwendbaren Freistellungsklauseln (z. B. Abschnitt 18, falls vorhanden).
Die Bedingungen beginnen am Wirksamkeitsdatum und gelten für die in der Subscription angegebene Laufzeit. Sofern nicht anders vereinbart, verlängern sich Self-Service-Subscriptions automatisch um denselben Zeitraum.
12.1 Verlängerung und Preise
Chaindoc kann die Preise für die Verlängerungsperiode ändern, indem mindestens 30 Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit informiert wird. Der Kunde kann eine Verlängerung über das Billing-Portal oder durch schriftliche Mitteilung an Chaindoc verhindern.
12.2 Kündigung aus wichtigem Grund
Jede Partei kann die betreffende Subscription oder die Bedingungen wegen wesentlicher Pflichtverletzung kündigen, sofern diese nicht binnen 30 Tagen nach Mitteilung (10 Tage bei Zahlungsverstößen) behoben wird. Chaindoc darf bei Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit oder grobem Verstoß gegen die Acceptable Use Policy sofort kündigen.
12.3 Folgen der Beendigung
Nach Ablauf oder Kündigung endet das Nutzungsrecht des Kunden. Der Kunde kann seine Daten innerhalb von 30 Tagen exportieren, vorausgesetzt, die Subscription ist bezahlt und der Zugang aktiv; danach löscht Chaindoc die Daten gemäß Abschnitt 7.7, abgesehen von Kopien, die aus gesetzlichen Gründen oder zu Audit-Zwecken aufbewahrt werden. Bereits fällige Zahlungen werden nicht erstattet, und nicht genutzte Zeiträume (einschließlich Testphasen) werden nicht gutgeschrieben, soweit Gesetz oder Subscription nichts anderes vorschreiben.
12.4 Aussetzung
Chaindoc kann den Service oder einzelne Workspaces aussetzen, wenn (i) die Subscription unbezahlt ist (z. B. abgelehnter Zahlungsvorgang oder ausgeschöpftes Kartenlimit), (ii) ein Sicherheits- oder Betrugsrisiko besteht oder (iii) die Nutzung des Kunden den Service bedroht oder Gesetze verletzt. Chaindoc beschränkt die Sperre auf das notwendige Maß und stellt den Zugang nach Behebung wieder her.
Chaindoc gewährleistet, den Service fachgerecht gemäß allgemein anerkannten Branchenstandards bereitzustellen und dass der Service während der maßgeblichen Laufzeit im Wesentlichen der Dokumentation entspricht.
13.1 Gewährleistungen des Kunden
Der Kunde sichert zu, alle Rechte, Genehmigungen und Zustimmungen eingeholt zu haben, die erforderlich sind, um Kundendaten in den Service einzubringen und Chaindoc die Verarbeitung gemäß den Bedingungen zu gestatten.
13.2 Haftungsausschluss
Abgesehen von den ausdrücklich genannten Garantien werden der Service, die APIs, Dokumentation und Support "wie besehen" bereitgestellt. Chaindoc schließt alle weiteren Garantien – ausdrücklich, stillschweigend oder gesetzlich – aus, einschließlich Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Eigentum und Nichtverletzung. Chaindoc garantiert weder einen unterbrechungs- noch fehlerfreien Betrieb noch Freiheit von Schadcode oder den Verlustfreiheit von Kundendaten.
13.3 Haftungsbegrenzung
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung jeder Partei aus oder im Zusammenhang mit den Bedingungen auf die Gebühren begrenzt, die der Kunde in den 12 Monaten vor Anspruchserhebung an Chaindoc gezahlt hat oder zahlen musste. Die Begrenzung gilt unabhängig von der Anspruchsgrundlage.
13.4 Ausnahmen
Die Begrenzung aus Abschnitt 13.3 gilt nicht für (i) Zahlungsverpflichtungen des Kunden, (ii) grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten einer Partei, (iii) Entschädigungspflichten, sofern vorgesehen, oder (iv) Verstöße des Kunden gegen Abschnitt 5 (Zulässige Nutzung) oder 9.6 (Schutz).
13.5 Rechtsbehelfe
Die Parteien stimmen darin überein, dass die in diesem Abschnitt enthaltenen Beschränkungen und Haftungsausschlüsse wesentlicher Bestandteil des Geschäfts sind und sich im Preis widerspiegeln.
Sofern in der Subscription keine andere Jurisdiktion genannt ist, unterliegen die Bedingungen dem Recht Estlands unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Gerichte in Tallinn haben ausschließliche Zuständigkeit für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Bedingungen; jede Partei akzeptiert diese Zuständigkeit und den Gerichtsstand.
14.1 Unterlassungsansprüche
Nichts in den Bedingungen hindert eine Partei daran, Unterlassungs- oder sonstige angemessene Rechtsmittel zum Schutz geistigen Eigentums, vertraulicher Informationen oder gesetzlicher Pflichten zu suchen.
14.2 Verhandlungen
Vor Einleitung formeller Verfahren bemühen sich die Parteien mit angemessenen Mitteln, Streitigkeiten durch Verhandlungen zwischen ranghohen Vertretern beizulegen. Dies hindert nicht an der Beantragung dringender Maßnahmen.
14.3 Gesetzestreue
Jede Partei erfüllt bei der Durchführung der Bedingungen die anwendbaren Gesetze und Vorschriften, einschließlich Antikorruptions-, Sanktions- und Exportkontrollrecht.
Chaindoc darf wirtschaftlich angemessene Änderungen am Service vornehmen, sofern hierdurch die Kernfunktionalität während der laufenden Periode nicht wesentlich reduziert wird.
15.1 Aktualisierung der Bedingungen
Chaindoc kann die Bedingungen und referenzierten Richtlinien anpassen, um Änderungen im Service, Recht oder Geschäftsbedarf abzubilden. Wesentliche Änderungen treten 30 Tage nach Mitteilung in Kraft (oder früher, wenn gesetzlich erforderlich). Durch fortgesetzte Nutzung nach diesem Datum akzeptieren Sie die aktualisierten Bedingungen.
15.2 Mitteilungswege
Chaindoc kommuniziert Änderungen per E-Mail, In-Product-Nachrichten oder Veröffentlichungen im Admin-Portal bzw. Trust Center. Der Kunde hält Kontaktinformationen aktuell.
15.3 Einwände
Erhebt der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten einer wesentlichen, ihn nachteilig betreffenden Änderung Einwand, prüft Chaindoc diesen guten Glaubens; bleibt der Konflikt ungelöst, kann der Kunde die betroffene Subscription mit 30‑tägiger Frist kündigen, und Chaindoc erstattet vorausbezahlte Beträge für die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung.
15.4 Preview-Funktionen
Beta- oder Preview-Funktionen können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden und werden ohne Garantien, SLA oder Support bereitgestellt. Die Verpflichtungen des Kunden gelten auch bei deren Nutzung weiter.
16.1 Abtretung
Keine Partei darf die Bedingungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen, außer an ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Fusion/Übernahme/Veräußerung wesentlicher Vermögenswerte, sofern der Rechtsnachfolger alle Verpflichtungen übernimmt. Unzulässige Abtretungen sind unwirksam.
16.2 Gesamte Vereinbarung
Die Bedingungen bilden zusammen mit der Subscription, dem DPA und den genannten Richtlinien die vollständige Vereinbarung der Parteien und ersetzen sämtliche vorherigen oder gleichzeitigen Absprachen zum Gegenstand.
16.3 Verzicht
Die Nichtausübung eines Rechts gilt nicht als Verzicht. Jeder Verzicht bedarf der Schriftform und Unterschrift der betreffenden Partei.
16.4 Salvatorische Klausel
Wird eine Bestimmung für unwirksam erklärt, bleiben die übrigen in Kraft, und die unwirksame Bestimmung wird durch eine durchsetzbare Regelung ersetzt, die den Absichten der Parteien am nächsten kommt.
16.5 Unabhängige Auftragnehmer
Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer; nichts in den Bedingungen begründet eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder ein Agenturverhältnis.
16.6 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Leistungsverzug oder -ausfall (außer Zahlungspflichten), der durch Ereignisse außerhalb ihres zumutbaren Einflusses verursacht wird, darunter Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe oder Internetausfälle, sofern die betroffene Partei die Auswirkungen angemessen mindert und die Leistung nach Wegfall des Hindernisses fortsetzt.
16.7 Mitteilungen
Formelle Mitteilungen erfolgen schriftlich an die in der Subscription genannten Kontakte und für Chaindoc zusätzlich an legal@chaindoc.io. Elektronische Mitteilungen gelten mit Versand als zugestellt; postalische bei Eingang.
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