Werkvertrag Muster: jede Klausel für Freelancer, mit Formulierungen nach BGB
Werkvertrag Muster für freie Mitarbeiter: Klausel für Klausel mit Formulierungen zu Leistung, Nutzungsrechten, Vergütung und Kündigung nach BGB. Jetzt prüfen.

Unterschreiben Sie ein Dokument und prüfen Sie den Nachweis selbst.
Jetzt startenWas ein Werkvertrag für Freelancer regelt, und was nicht
Ein Werkvertrag ist der Vertrag, in dem ein Freelancer ein Ergebnis zusagt und der Auftraggeber dafür zahlt. So steht es in § 631 BGB: Der Unternehmer schuldet die Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller die vereinbarte Vergütung. Als Werk gilt nach Absatz 2 auch ein Erfolg, der durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführen ist. Eine Website, ein Logo, ein Text, ein Konzept oder ein Software-Modul fällt darunter. Wer dagegen nur seine Tätigkeit schuldet, etwa Beratung oder laufende Betreuung nach Stunden, schließt einen Dienstvertrag nach § 611 BGB. Dieses Werkvertrag Muster ist für den ersten Fall geschrieben. Wo sich beim Dienstvertrag eine Klausel ändert, steht es dabei.
Was ein Vertrag nicht kann: jemanden zum Selbständigen machen. Ob ein Freelancer wirklich selbständig arbeitet, entscheiden die tatsächlichen Umstände, nicht die Überschrift auf Seite eins. Im Zweifel klärt die Deutsche Rentenversicherung Bund den Status im Verfahren nach § 7a SGB IV, und wie die Statusfrage im Einzelnen entschieden wird, steht in unserem Leitfaden zu den Kriterien der Statusfrage. Hier geht es um das Papier, nicht um die Einordnung.
Eine ehrliche Warnung vorweg. Zwei Dinge werden in Freelancer-Verträgen häufig vergessen: Die Nutzungsrechte sind mit "alle Rechte" geregelt, ohne Nutzungsarten zu nennen, und zur Abnahme steht nichts da, obwohl an ihr nach dem Gesetz die Zahlung hängt. Beides ist unten gelöst, mit Formulierungen, die Sie in die Vorlage für Dienstleistungsverträge von Chaindoc, in Word oder in eine DocuSign-Vorlage übernehmen können.
Werkvertrag Muster: die Klauseln im Überblick
Hier steht das ganze Werkvertrag Muster auf einem Bildschirm. Links der Name der Klausel, in der Mitte, was drinstehen muss, rechts, was ohne sie schiefgeht. Gerade die dritte Spalte fehlt in den meisten Checklisten. Vier Klauseln verursachen die meisten Streitigkeiten: Leistungsumfang, Nutzungsrechte, Vergütung und Kündigung. Für sie gibt es weiter unten Musterformulierungen.
Lagern Sie die kaufmännischen Einzelheiten aus dem Vertragstext aus. Leistungen, Meilensteine, Preise und Termine gehören in eine Anlage A, auch Leistungsbeschreibung genannt. Das nächste Projekt braucht dann eine neue Anlage, keinen neuen Vertrag.
Klauseln im Werkvertrag mit Freelancern: was jede festlegen muss
| Klausel | Was drinstehen muss | Was ohne sie schiefgeht |
|---|---|---|
Vertragsparteien | Vollständige Namen, Anschriften, Rechtsform (Einzelperson, GbR, UG, GmbH) und wer für jede Seite unterschreibt | Ein Künstlername im Vertrag macht es schwer zu zeigen, wer was schuldet |
Leistung und Anlage A | Leistungen, Arbeitsergebnisse und Meilensteine, durch Verweis auf eine beigefügte Anlage | "Marketingunterstützung nach Bedarf" heißt: Der Umfang wird ausgestritten statt vereinbart |
Abnahme | Wie jedes Arbeitsergebnis geprüft wird, wie viele Tage der Auftraggeber dafür hat und was als abgenommen gilt (§ 640 BGB) | Die Zahlung wartet auf einen Auftraggeber, der nie "passt so" sagt |
Vergütung und Rechnung | Festpreis, Stundensatz oder Meilensteinrate, Rechnungszeitpunkt, Zahlungsfrist, Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer | Rechnungen bleiben liegen, ohne ein Datum, auf das sich jemand berufen kann |
Auslagen | Welche Kosten erstattet werden, ab welchem Betrag der Auftraggeber vorher zustimmt und welche Belege nötig sind | Überraschende Rechnungen auf der einen, unbezahlte Reisekosten auf der anderen Seite |
Laufzeit | Beginn und Ende: ein festes Datum oder die Fertigstellung der Leistungen aus Anlage A | Die Arbeit zieht sich hin, ohne Ende und ohne Entscheidung über eine Verlängerung |
Kündigung | Kündigungsfrist, Kündigung aus wichtigem Grund, Vergütung für Geleistetes, Herausgabe der Arbeitsergebnisse (§§ 648, 648a BGB) | Ein Ausstieg mitten im Projekt wird zum Streit um halb fertige Arbeit |
Nutzungsrechte | Art, Umfang, Dauer und Gebiet der Nutzung, ausschließlich oder einfach, Rechte erst mit der Zahlung, Lizenz an mitgebrachten Werkzeugen (§ 31 UrhG) | Der Auftraggeber darf das bezahlte Ergebnis nur so weit nutzen, wie es der Vertragszweck gerade noch trägt |
Verschwiegenheit | Was vertraulich ist, welche Ausnahmen gelten und wie lange die Pflicht nach Vertragsende fortbesteht | Die Pflicht endet an dem Tag, an dem der Freelancer mit Ihren Dateien geht |
Selbständigkeit | Der Freelancer bestimmt Art, Zeit und Ort der Arbeit, nutzt eigene Arbeitsmittel, trägt eigene Steuern und Versicherungen und darf für andere arbeiten | Nichts Schriftliches zeigt das Verhältnis, das beide gewollt haben |
Versicherung und Freistellung | Wer welche Versicherung hat (Berufshaftpflicht) und wer bei Ansprüchen Dritter einsteht, etwa wegen einer Schutzrechtsverletzung | Beide Seiten gehen davon aus, der andere sei versichert |
Haftungsbegrenzung | Eine Obergrenze, oft die Vergütung, und die ausgeschlossenen Schadensarten; Haftung für Vorsatz lässt sich nicht im Voraus erlassen (§ 276 Abs. 3 BGB) | Ein kleines Projekt trägt unbegrenztes Risiko |
Abwerbe- und Wettbewerbsverbot | Eng gefasst nach Dauer, Gegenstand und Gebiet, oder weggelassen | Eine zu weite Klausel, die ein Gericht kippt |
Anwendbares Recht und Gerichtsstand | Welches Recht gilt und wo gestritten wird, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist; Textform für Änderungen | Der erste Streit dreht sich darum, wo gestritten wird |
Unterschriften | Name, Funktion und Datum jeder Seite und ein Satz, der die elektronische Unterschrift erlaubt | Kein Nachweis, wer welcher Fassung zugestimmt hat |

Lesen Sie Anlage A gemeinsam, bevor jemand unterschreibt: Auf diese Seite kommen beide Seiten später zurück.
Leistungsumfang: die Klausel gegen endlose Änderungswünsche
Streit über den Leistungsumfang beginnt selten mit bösem Willen. Er beginnt mit einem Satz, den zwei Leute verschieden lesen: "Website gestalten" heißt für den einen fünf Seiten, für den anderen ein CMS mit Blog.
Die Leistungsklausel im Vertragstext hat deshalb nur eine Aufgabe. Sie verweist auf Anlage A und sagt, dass nichts anderes geschuldet ist, solange es nicht schriftlich geändert wird. Beim Werkvertrag entscheidet diese Beschreibung auch darüber, was als mangelfrei gilt, denn geschuldet ist das "versprochene Werk" (§ 631 BGB).
Musterformulierung für den Leistungsumfang
Anlage A enthält [zwei] Korrekturschleifen je Arbeitsergebnis. Weitere Korrekturen werden mit [Satz] Euro je Stunde vergütet.
Den zweiten Absatz vergessen die meisten. Eine Korrekturgrenze hält einen Festpreis fest.
In Anlage A beschreiben Sie Ergebnisse, keine Stunden und keine Berufsbezeichnung. "Fünf Seitenvorlagen in Figma, geliefert bis zum 3. März" funktioniert. "Laufende Designunterstützung, 20 Stunden pro Woche" liest sich wie eine Stellenbeschreibung, und das ist nicht nur eine Frage des Leistungsumfangs, sondern auch der Statusfrage.
Werkvertrag Muster: Nutzungsrechte statt Urheberrecht in der IP-Klausel
Diese Klausel kostet am meisten, wenn sie falsch ist, und der typische Fehler lautet: "Alle Rechte gehen auf den Auftraggeber über."
Das deutsche Urheberrecht kennt diese Übertragung nicht. Das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar (§ 29 Abs. 1 UrhG); der Freelancer bleibt Urheber seiner Texte, Grafiken, Fotos und Programmzeilen. Übertragen lassen sich nur Nutzungsrechte (§ 29 Abs. 2 und § 31 UrhG). Und welche das sind, entscheidet im Streitfall der Vertragszweck, wenn die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet sind (§ 31 Abs. 5 UrhG, die Zweckübertragungsregel). Wer nur "alle Rechte" schreibt, überlässt einem Gericht die Frage, was der Auftraggeber mit dem Ergebnis tun darf.
Musterformulierung für die Nutzungsrechte
Werkzeuge, Programmbibliotheken, Vorlagen und Know-how, die der Auftragnehmer schon vor diesem Vertrag hatte oder außerhalb davon entwickelt ("Hintergrundrechte"), bleiben bei ihm. Er räumt dem Auftraggeber daran ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, vergütungsfreies Nutzungsrecht ein, soweit sie in den Arbeitsergebnissen stecken.
Drei Entscheidungen stecken in diesem Wortlaut. Die Nutzungsarten stehen im Vertrag, damit die Zweckübertragungsregel gar nicht erst zum Zug kommt. Die Bindung an die Zahlung schützt den Freelancer, und die meisten Auftraggeber akzeptieren sie, wenn sie sie sehen. Und der Absatz zu den Hintergrundrechten verhindert, dass ein Auftraggeber den ganzen Werkzeugkasten für sich beansprucht, den ein guter Freelancer ohnehin nicht abgibt.
Geht es um Software, kommen die §§ 69a ff. UrhG und Fragen zu Open-Source-Komponenten dazu, für die zwei Absätze nicht reichen. Unser Leitfaden zu den IP-Klauseln bei Softwareprojekten geht sie durch.
Ohne benannte Nutzungsarten entscheidet der Vertragszweck
Steht in Ihrem Entwurf nur "Alle Rechte gehen auf den Auftraggeber über", lesen Sie § 29 und § 31 Abs. 5 UrhG noch einmal. Das Urheberrecht lässt sich nicht übertragen, und ohne genannte Nutzungsarten reicht das Nutzungsrecht nur so weit, wie es der Vertragszweck verlangt. Ein Logo, das für die Website bestellt wurde, darf dann nicht ohne Weiteres auf Verpackungen. Zwei Absätze jetzt ersparen den Streit später.
Werkvertrag Muster: wie Vergütung, Abnahme und Abschlag zusammenhängen
Eine Vergütungsklausel im Werkvertrag braucht vier Angaben: den Preis, den Auslöser für die Rechnung, die Zahlungsfrist und die Folgen einer Verspätung. Fehlt das Zahlungsdatum, haben Sie "irgendwann" vereinbart. Beim Werkvertrag kommt eine fünfte Angabe dazu, weil das Gesetz die Zahlung an die Abnahme koppelt: Die Vergütung ist bei der Abnahme des Werkes zu entrichten (§ 641 Abs. 1 BGB).
Musterformulierung für die Vergütung
Die Abnahmefrist baut § 640 Abs. 2 BGB aus: Setzt der Freelancer nach der Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigert der Auftraggeber sie nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme ohnehin nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 BGB). Mit den gesetzlichen Verzugszinsen sind neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemeint (§ 288 Abs. 2 BGB), dazu kommt unter Unternehmen eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB).
Wählen Sie die Zahlungsfrist mit Absicht. Dreißig Tage sind üblich, und es bleibt ein Monat, den der Freelancer dem Auftraggeber vorfinanziert; was das kostet, steht in dem Beitrag zu was 30 Tage Zahlungsfrist wirklich kosten. Der Satz zu den Einwänden wiegt mehr, als er aussieht. Ohne ihn kann ein Auftraggeber eine ganze Rechnung wegen einer einzigen Position zurückhalten.
Abschlagszahlungen nach § 632a BGB
Bei einem Projekt über mehrere Wochen muss der Freelancer nicht bis zum Schluss vorfinanzieren. Nach § 632a BGB kann er vom Besteller eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen verlangen. Sicherer als die gesetzliche Regel sind Meilensteine in Anlage A mit je einer Rate: Dann steht vorab fest, welcher Teil wann fällig wird.
Rechnung und Umsatzsteuer: der Kleinunternehmer
Schreiben Sie in Angebot und Vertrag, ob die Preise netto oder brutto gelten. Unter Unternehmen ist netto üblich, aber üblich ist nicht vereinbart. Ob der Freelancer Umsatzsteuer ausweist, hängt davon ab, ob er Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist: Sein Umsatz darf im Vorjahr 25.000 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigen. Die Rechnung sollte der Vergütungsklausel Zeile für Zeile entsprechen; welche Angaben sie braucht, zeigt unser Beitrag dazu, wie Sie eine Rechnung richtig aufbauen.
Beim Dienstvertrag sieht das anders aus: Eine Abnahme gibt es nicht, deshalb gehören Stundensatz, Monatsdeckel und der Tag der Abrechnung in die Klausel.
Werkvertrag Muster: Kündigung und Abwicklung nach § 648 BGB
Jeder Vertrag mit einem Freelancer endet irgendwann. Die Kündigungsklausel entscheidet, ob er mit einer Übergabe endet oder mit einem Streit.
Im Werkvertrag steht die Ausgangslage schon im Gesetz. Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Der Unternehmer behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich aber ersparte Aufwendungen anrechnen lassen, und für den noch nicht erbrachten Teil wird vermutet, dass ihm 5 Prozent der darauf entfallenden Vergütung zustehen. Beide Seiten können außerdem aus wichtigem Grund kündigen (§ 648a BGB). Ihre Klausel muss diese Regeln entweder annehmen oder ersetzen, und ersetzen sollte sie sie, wenn 5 Prozent dem Freelancer zu wenig sind.
Musterformulierung für die Kündigung
Bei der Beendigung vergütet der Auftraggeber alle bis dahin erbrachten Leistungen und die abgestimmten Auslagen, auch für angefangene Arbeit nach dem vereinbarten Satz. Der Auftragnehmer übergibt innerhalb von [5] Werktagen alle fertigen und angefangenen Arbeitsergebnisse, und jede Seite gibt vertrauliche Informationen der anderen zurück oder löscht sie. Die Regelungen zu Nutzungsrechten, Verschwiegenheit, Haftung und Gerichtsstand gelten fort.
Der Abwicklungsabsatz fehlt in vielen Mustern. Ohne ihn geht der Auftraggeber mit nichts Brauchbarem nach Hause, der Freelancer mit der Hälfte seines Honorars, und beide haben in einem Punkt recht.
Vierzehn Tage sind keine magische Zahl. Bei einem zweiwöchigen Sprint sind sie der ganze Auftrag, bei einem Retainer über sechs Monate wenig. Richten Sie die Frist daran aus, wie lange Sie für Ersatz brauchen, und regeln Sie beim Retainer ausdrücklich, was mit der Vergütung des laufenden Monats passiert. Beim Dienstvertrag ersetzt die Klausel die gesetzlichen Fristen: § 621 BGB staffelt sie nach dem Vergütungszeitraum.
Eine Seite für den Einmal-Auftrag
Zwei Tage Arbeit? Ein einfacher Werkvertrag passt auf eine Seite: Parteien, eine Anlage A in drei Zeilen, Preis und Zahlungsdatum, die Nutzungsrechte, eine Kündigungsklausel mit sieben Tagen und die Unterschriften. Streichen Sie weder die Nutzungsrechte noch das Zahlungsdatum, um Platz zu sparen. Diese zwei Zeilen tragen den größten Teil des Schutzes, egal wie klein der Auftrag ist.
Was das BGB ergänzt, wenn der Vertrag schweigt
Anders als in einigen US-Bundesstaaten verlangt in Deutschland kein Gesetz, dass ein Freelancer-Vertrag schriftlich geschlossen wird und was er enthalten muss. Es gilt Formfreiheit. Auch eine elektronische Unterschrift reicht: Nach Art. 25 eIDAS darf ihr die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist. Die qualifizierte elektronische Signatur nach § 126a BGB brauchen Sie nur dort, wo das Gesetz Schriftform vorschreibt, und das ist bei einem Werk- oder Dienstvertrag nicht der Fall.
Was das Gesetz stattdessen tut: Es füllt Lücken. Schweigt der Vertrag zu Fälligkeit, Abnahme, Kündigung oder Nutzungsrechten, gelten die Regeln der Tabelle unten. Ein gutes Werkvertrag Muster nimmt sie ausdrücklich auf oder ersetzt sie bewusst, und daran erkennen Sie, ob Ihr Entwurf vollständig ist.
Beim Wettbewerbsverbot nach Vertragsende ist Vorsicht angebracht; wann ein Wettbewerbsverbot wirksam ist, erklärt ein eigener Beitrag. In Österreich und in der Schweiz gelten andere Gesetze (ABGB und Obligationenrecht). Die Klauseln lassen sich übernehmen, die Paragrafen nicht.
Was BGB und UrhG regeln, wenn der Vertrag nichts sagt
| Regelung | Wann sie greift | Was der Vertrag dazu festlegen sollte | Wenn der Vertrag schweigt |
|---|---|---|---|
Dienstvertrag (§§ 611, 621 BGB) | Der Freelancer schuldet eine Tätigkeit, keinen Erfolg: Beratung, laufende Betreuung, Abrechnung nach Stunden | Stundensatz oder Monatspauschale, Umfang der Tätigkeit, Kündigungsfrist | Die Kündigungsfrist richtet sich nach dem Vergütungszeitraum (§ 621 BGB) |
Werkvertrag (§§ 631, 640, 641, 648 BGB) | Der Freelancer schuldet ein Ergebnis: Website, Text, Konzept, Software-Modul | Das Werk in Anlage A, Abnahmefrist, Fälligkeit, Abschläge, Folgen einer Kündigung | Die Vergütung ist bei der Abnahme fällig (§ 641 BGB); der Besteller darf bis zur Vollendung jederzeit kündigen und zahlt die Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 648 BGB) |
Nutzungsrechte (§§ 29, 31 Abs. 5 UrhG) | Das Ergebnis ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk: Text, Grafik, Foto, Programmcode | Art, Umfang, Dauer und Gebiet der Nutzung, ausschließlich oder einfach, Namensnennung | Das Urheberrecht bleibt beim Freelancer; die Nutzungsrechte reichen nur so weit, wie es der Vertragszweck verlangt |
Aus der Checkliste wird ein unterschriebener Vertrag
Starten Sie mit der Vorlage für Dienstleistungsverträge von Chaindoc, fügen Sie die Klauseln ein, die Sie brauchen, und schicken Sie alles zur elektronischen Unterschrift. Der Free-Plan ist dauerhaft, braucht keine Karte und enthält 5 Signaturen pro Monat.
Vertragsvorlagen ansehenSo füllen Sie das Werkvertrag Muster aus und lassen es unterschreiben
Sechs Schritte vom leeren Werkvertrag Muster bis zur unterschriebenen Fassung, die Sie später wiederfinden. Auf die Reihenfolge kommt mehr an, als man denkt: Anlage A vor den Klauseln, Unterschriften vor der Arbeit.
Werkvertrag oder Dienstvertrag klären
Fragen Sie, was der Freelancer schuldet: ein Ergebnis (Werkvertrag, § 631 BGB) oder seine Tätigkeit (Dienstvertrag, § 611 BGB). Bei einer Website, einem Text oder einem Modul ist es meist das Ergebnis. Mischt der Auftrag beides, etwa ein Konzept plus laufende Betreuung, ordnen Sie jedem Teil in Anlage A seinen Vertragstyp zu.
Anlage A vor dem Vertragstext schreiben
Listen Sie Arbeitsergebnisse, Meilensteine, Korrekturschleifen, Preise und Termine auf. Auf diese Seite kommen beide Seiten am häufigsten zurück, also schreiben Sie sie in einfacher Sprache. Tipp: Beschreiben Sie jedes Ergebnis so, dass ein Fremder erkennen könnte, ob es geliefert wurde.
Klauseln ausfüllen
Tragen Sie Parteien, Zahlungsfrist, Abnahmefrist, Kündigungsfrist und anwendbares Recht ein und streichen Sie, was nicht passt. Ein Wettbewerbsverbot, das Sie nicht brauchen, ist eine Last und kein Schutz.
Statusfrage prüfen und Unterlagen einholen
Prüfen Sie, ob die Arbeit wirklich wie bei einem Selbständigen läuft: eigene Einteilung, eigene Arbeitsmittel, andere Kunden möglich. Bei Zweifeln können die Parteien bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Statusfeststellung nach § 7a SGB IV beantragen. Lassen Sie sich außerdem Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer geben und, falls vorhanden, den Nachweis der Berufshaftpflicht.
Vor Arbeitsbeginn zur elektronischen Unterschrift schicken
Eine elektronische Unterschrift genügt für einen Werkvertrag; nach Art. 25 eIDAS verliert sie ihre Wirkung nicht allein deshalb, weil sie elektronisch ist. In Chaindoc schicken Sie den Vertrag zur Unterschrift, und alle Unterzeichner bekommen die Anfrage gleichzeitig. Braucht der Auftraggeber zuerst eine interne Freigabe, legen Freigabewege im Business-Plan die Reihenfolge fest.
Unterschriebene Fassung ablegen und Fristen eintragen
Legen Sie die unterschriebene Datei dort ab, wo Sie sie in Jahren noch finden. Chaindoc bildet beim Hochladen den Hashwert der Datei, schreibt den Hashwert der Version beim Veröffentlichen zur Unterschrift auf die Blockchain und fügt bei Abschluss den Nachweis jedes Unterzeichners hinzu. Wer über Chaindoc abrechnet, kann Rechnungen zum unterschriebenen Vertrag ausstellen. Tragen Sie Abnahmefristen, Kündigungsfristen und das Vertragsende in den Kalender ein.
Erst unterschreiben, dann die erste Arbeitsstunde
Arbeit vor der Unterschrift ist Arbeit zu Bedingungen, die niemand vereinbart hat. Beginnt ein Streit genau dort, deckt die Nutzungsrechtsklausel sie womöglich nicht ab, und die Zahlungsklausel greift nicht. Sind beide Unterschriften da, ist jede Änderung ein Nachtrag, den Sie wieder gemeinsam unterschreiben, also prüfen Sie Anlage A vor dem Versand. Holen Sie dann beide Unterschriften ein, teilen Sie die unterschriebene Fassung und starten Sie erst dann die Uhr.
Werkvertrag, Dienstvertrag, freier Mitarbeiter, Freelancer-Vertrag: wann welcher Name passt
Wer nach einer "Werkvertrag Vorlage", einem "Dienstvertrag Muster", einer "Freelancer Vertrag Vorlage", einem "Freier Mitarbeiter Vertrag" oder einer "Vertrag freier Mitarbeiter Vorlage" sucht, landet beim selben Dokument unter verschiedenen Namen. Rechtlich liegt darunter ein Werkvertrag, wenn ein Ergebnis geschuldet ist, und ein Dienstvertrag, wenn eine Tätigkeit geschuldet ist. Der Freelancer-Vertrag ist der Alltagsname, der Vertrag mit einem freien Mitarbeiter meist ein Dienstvertrag über laufende Mitarbeit. Die Klauseln oben passen auf alle. Was sich ändert, ist Anlage A: Ergebnisse und Korrekturschleifen für eine Designerin, Stunden und ein Monatsdeckel für einen Berater.
Fehler, an denen ein einfacher Werkvertrag scheitert
Ein einfacher Werkvertrag ist in Ordnung. Ein dünner ist es nicht. Diese Fehler tauchen immer wieder auf, wenn ein Werkvertrag Muster im Streit landet:
- 1.Leistung in einer Zeile. "Website erstellen" lädt zum Streit über Seiten, Korrekturen und Hosting ein. Ergebnisse und Korrekturschleifen gehören in Anlage A.
- 2."Alle Rechte" ohne Nutzungsarten. Nach § 31 Abs. 5 UrhG entscheidet dann der Vertragszweck, und der ist enger, als der Auftraggeber denkt.
- 3.Kein Zahlungsdatum. "Zahlbar nach Vereinbarung" ist keine Frist. Nennen Sie die Tage und sagen Sie, was als Zugang der Rechnung gilt.
- 4.Eine Verschwiegenheitsklausel ohne Fortgeltung, sodass die Pflicht an dem Tag endet, an dem der Freelancer geht.
- 5.Arbeitnehmerregeln im Freelancer-Vertrag. Feste Arbeitszeiten, ein Firmenlaptop, tägliche Pflichtrunden und ein Vorgesetzter, der bestimmt, wie gearbeitet wird, lesen sich wie ein Arbeitsverhältnis, egal was oben auf dem Vertrag steht.
- 6.Eine andere Datei unterschreiben, als verhandelt wurde. Schicken Sie die endgültige Fassung als PDF, nicht den Entwurf mit Änderungsmodus, und achten Sie darauf, dass beide Unterschriften unter derselben Fassung stehen.
Ehrlich gesagt ist der sechste der peinlichste im Streit und der am leichtesten zu vermeidende.
Wann ein Werkvertrag Muster nicht reicht
Ein Muster deckt den Standardfall ab: ein Freelancer, ein Auftraggeber, ein Land, Bezahlung in Geld. Es reicht nicht mehr, sobald der Fall davon abweicht. Lassen Sie einen Anwalt den Entwurf lesen, wenn
- der Freelancer im Ausland arbeitet, wo andere Gesetze ihn wie einen Arbeitnehmer behandeln können, egal was Sie unterschreiben;
- die Vergütung Beteiligungen, eine Umsatzbeteiligung oder ein Erfolgshonorar enthält;
- Sie ein Wettbewerbsverbot oder Exklusivität wollen;
- die Arbeit mit personenbezogenen oder Gesundheitsdaten zu tun hat (dann kommt in der Regel ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO dazu);
- das Honorar so hoch ist, dass ein verlorener Streit wehtäte.
Dieser Leitfaden ist keine Rechtsberatung, und Chaindoc ist keine Kanzlei. Er gibt Ihnen die Struktur eines vollständigen Werkvertrag Musters und Formulierungen, die Sie verstehen, und damit wird die Prüfung durch einen Anwalt kürzer und billiger. Danach unterschreiben Sie vor Arbeitsbeginn und legen die unterschriebene Fassung dort ab, wo Sie sie in Jahren noch finden.
Geprüfte Quellen für diesen Leitfaden
Stand der Quellen: 14. Oktober 2026. Gesetze und Verordnungen sind in der geltenden Fassung mit Paragraf oder Artikel zitiert.
- 1.§ 631 BGB, Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag · Bundesministerium der JustizPflicht zur Herstellung des Werkes und zur Zahlung der Vergütung; Gegenstand kann auch ein durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein, geprüft am 14.10.2026
- 2.§ 611 BGB, Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag · Bundesministerium der JustizGeschuldet sind beim Dienstvertrag die versprochenen Dienste; Gegenstand können Dienste jeder Art sein, geprüft am 14.10.2026
- 3.§ 621 BGB, Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen · Bundesministerium der JustizKündigungsfristen beim Dienstvertrag, gestaffelt nach dem Vergütungszeitraum, geprüft am 14.10.2026
- 4.§ 640 BGB, Abnahme · Bundesministerium der JustizAbnahmepflicht des Bestellers, keine Verweigerung wegen unwesentlicher Mängel, Abnahmefiktion nach Fristsetzung, geprüft am 14.10.2026
- 5.§ 641 BGB, Fälligkeit der Vergütung · Bundesministerium der JustizDie Vergütung ist bei der Abnahme des Werkes zu entrichten, geprüft am 14.10.2026
- 6.§ 632a BGB, Abschlagszahlungen · Bundesministerium der JustizAbschlagszahlung in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen, geprüft am 14.10.2026
- 7.§ 648 BGB, Kündigungsrecht des Bestellers und Vergütung · Bundesministerium der JustizJederzeitige Kündigung bis zur Vollendung des Werkes, Anrechnung ersparter Aufwendungen, Vermutung von 5 Prozent für den nicht erbrachten Teil, geprüft am 14.10.2026
- 8.§ 648a BGB, Kündigung aus wichtigem Grund · Bundesministerium der JustizFristlose Kündigung durch beide Seiten bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung, geprüft am 14.10.2026
- 9.§ 288 BGB, Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden · Bundesministerium der JustizVerzugszins von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Geschäften ohne Verbraucher und Pauschale von 40 Euro, geprüft am 14.10.2026
- 10.§ 276 BGB, Verantwortlichkeit des Schuldners · Bundesministerium der JustizAbsatz 3: Die Haftung wegen Vorsatzes kann dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden, geprüft am 14.10.2026
- 11.§ 29 UrhG, Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht · Bundesministerium der JustizDas Urheberrecht ist nicht übertragbar; zulässig ist die Einräumung von Nutzungsrechten, geprüft am 14.10.2026
- 12.§ 31 UrhG, Einräumung von Nutzungsrechten · Bundesministerium der JustizZweckübertragungsregel in Absatz 5: Sind die Nutzungsarten nicht einzeln bezeichnet, bestimmt der Vertragszweck den Umfang, geprüft am 14.10.2026
- 13.§ 7a SGB IV, Feststellung des Erwerbsstatus · Bundesministerium der JustizAntrag auf Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, geprüft am 14.10.2026
- 14.§ 19 UStG, Besteuerung der Kleinunternehmer · Bundesministerium der JustizUmsatzgrenzen von 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr, geprüft am 14.10.2026
- 15.§ 126a BGB, Elektronische Form · Bundesministerium der JustizDie gesetzliche Schriftform wird nur durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt, geprüft am 14.10.2026
- 16.Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS), konsolidierte Fassung vom 18. Oktober 2024 · EUR-LexArtikel 25: Einer elektronischen Signatur darf die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie in elektronischer Form vorliegt, geprüft am 14.10.2026
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Chaindoc und sicheren Dokumenten-Workflows.
Mindestens: die Parteien, das Werk und die Arbeitsergebnisse (am besten in einer Anlage A), die Vergütung mit Zahlungsfrist, die Abnahme, Laufzeit und Kündigung, die Nutzungsrechte, Verschwiegenheit, eine Klausel zur Selbständigkeit, das anwendbare Recht und die Unterschriften. Dazu kommen je nach Auftrag Auslagen, Versicherung, Freistellung und eine Haftungsgrenze. Die Tabelle oben zeigt jede Klausel mit dem, was sonst schiefgeht. Gesetzlich vorgeschrieben ist davon wenig, aber das Gesetz füllt Lücken nach seinen Regeln, nicht nach Ihren.
Die Klauseltabelle und die Musterformulierungen in diesem Leitfaden ergeben zusammen einen vollständigen Werkvertrag. Als Ausgangspunkt, den Sie bearbeiten und zur elektronischen Unterschrift schicken können, dient die Vorlage für Dienstleistungsverträge von Chaindoc im Free-Plan. Sie ist keine reine Werkvertragsvorlage, prüfen Sie also Abnahme und Nutzungsrechte nach diesem Leitfaden. Gleich, welches Muster Sie nehmen: Schauen Sie zuerst auf die Nutzungsrechte und auf ein konkretes Zahlungsdatum.
Nein. Für Werk- und Dienstverträge gilt Formfreiheit, ein Notar ist nicht nötig. Unterschreiben sollten Sie trotzdem, damit Sie den Vertrag beweisen können. Eine elektronische Unterschrift reicht, denn nach Art. 25 eIDAS darf ihr die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist.
Es kommt darauf an, was geschuldet ist. Muss der Freelancer ein Ergebnis liefern (Website, Text, Logo, Programmmodul), ist es ein Werkvertrag nach § 631 BGB, und die Vergütung hängt an der Abnahme. Schuldet er nur seine Tätigkeit (Beratung, laufende Betreuung nach Stunden), ist es ein Dienstvertrag nach § 611 BGB. Gemischte Aufträge teilen Sie in Anlage A auf. Die Überschrift im Vertrag entscheidet nicht allein, maßgeblich ist, was die Parteien tatsächlich vereinbart haben.
Nein. Eine Einzelperson kann den Vertrag in eigenem Namen schließen. Hat der Freelancer eine UG oder GmbH, nennt der Vertrag die Gesellschaft als Partei und sagt, wer für sie unterschreibt. Ob die Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, klären Sie steuerlich, nicht im Vertrag. Die Rechtsform entscheidet auch nicht über die Statusfrage: Dafür zählt, wie die Arbeit tatsächlich läuft.
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Praxisnahe Leitfäden zu elektronischen Signaturen, Blockchain-Audit-Trails und sicherer Dokumentenverwaltung — passend zum gerade gelesenen Artikel.


