Muss eine Rechnung unterschrieben werden? Was § 14 UStG, die E-Rechnung und andere Länder verlangen
Muss eine Rechnung unterschrieben werden? Nein, auch nicht die E-Rechnung nach § 14 UStG. Was ab 2027 gilt und wie Sie eine signierte Rechnung prüfen.

Unterschreiben Sie ein Dokument und prüfen Sie den Nachweis selbst.
Jetzt startenMuss eine Rechnung unterschrieben werden? Die kurze Antwort je Land
Nein. In Deutschland muss eine Rechnung nicht unterschrieben werden, ob auf Papier, als PDF oder als E-Rechnung. Das Wort "Unterschrift" kommt in § 14 UStG gar nicht vor, und die Pflichtangaben in Absatz 4 enthalten keine. Auch für XRechnung und ZUGFeRD verlangt das Gesetz keine Signatur, und die FAQ des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung erwähnt keine. Die Pflicht, die seit 2025 gilt, regelt das Dateiformat und nicht die Unterschrift.
Der Blick über die Grenze zeigt dasselbe Muster. In den USA verlangt das Steuerrecht keine Unterschrift. Die EU hat ihre Signaturregel für elektronische Rechnungen 2013 gestrichen, und die Pflichten, die zwischen 2025 und 2028 in Europa greifen, betreffen Format und Übertragungsweg.
Ausnahmen gibt es, und sie sind enger, als die meisten Ratgeber behaupten. Alle sind digital. Mexiko und Brasilien akzeptieren keine E-Rechnung ohne Zertifikatssiegel, weil die Steuerbehörde sie prüft, bevor die Rechnung überhaupt existiert. Spanien und Italien verlangen bei Rechnungen an öffentliche Stellen eine Signatur auf Basis eines qualifizierten Zertifikats, und in Spanien kommt ab 2027 die Pflicht-E-Rechnung hinzu: Läuft sie über eine private Austauschplattform, muss sie fortgeschritten signiert sein. Außerdem kann eine Unterschrift aus einem Grund zählen, der mit Steuern nichts zu tun hat: ob Ihr Kunde die Bedingungen auf der Rechnung akzeptiert hat.
Jeder Markt hat eine Zeile in der Tabelle. Die Abschnitte danach erklären die Zeilen und zeigen dann, was eine Signatur auf einer Rechnung beweist und wie Sie sie prüfen, bevor Sie zahlen.
Muss eine Rechnung unterschrieben werden? Die Regel in jedem Markt
| Markt | Muss die Rechnung unterschrieben sein? | Was die Regel stattdessen verlangt | Wo es steht |
|---|---|---|---|
Deutschland | Nein | Die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG; bei E-Rechnungen Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit, nachgewiesen durch eine qualifizierte Signatur, EDI oder jedes verlässliche interne Kontrollverfahren. Strukturierte E-Rechnung für Aussteller ab 2027 oder 2028 | § 14 UStG; FAQ des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung; GoBD |
EU, Grundregel | Nein, seit 2013 nicht mehr | Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit, durch Kontrollverfahren, eine fortgeschrittene Signatur oder EDI | MwSt-Richtlinie, Artikel 233 |
USA | Nein | Belege, die Betrag, Zahler oder Empfänger und Datum zeigen; eine Unterschrift zählt nur bei Vertragsfragen | IRS-Hinweise zur Aufbewahrung von Unterlagen; UCC § 2-201 |
Frankreich | Nein | Eine strukturierte E-Rechnung über eine staatlich zugelassene Plattform (plateforme agréée), ab 1. September 2026 oder 2027, je nach Unternehmensgröße | impots.gouv.fr |
Belgien | Nein | Eine strukturierte E-Rechnung über das Peppol-Netz bei Umsätzen zwischen Unternehmen seit 1. Januar 2026 | FÖD Finanzen (Belgien) |
Spanien | Nur bei Rechnungen an öffentliche Stellen und bei Pflicht-E-Rechnungen über private Plattformen | Facturae über FACe, signiert mit einer fortgeschrittenen Signatur auf Basis eines anerkannten Zertifikats; Pflicht-E-Rechnung zwischen Unternehmen ab 6. Oktober 2027 oder 2028, über private Plattformen mit fortgeschrittener Signatur oder fortgeschrittenem Siegel | Orden HAP/1074/2014; Real Decreto 238/2026; Orden HAC/1028/2026 |
Italien | Ja, bei Rechnungen an öffentliche Verwaltungen | FatturaPA-XML über das SdI, signiert mit einem qualifizierten Zertifikat in CAdES oder XAdES | fatturapa.gov.it |
Mexiko | Ja, mit digitalem Siegel | Das Zertifikatssiegel des Ausstellers plus Siegel und Folio des SAT, angebracht, bevor das CFDI ausgestellt wird | Código Fiscal de la Federación, Art. 29 und 29-A |
Brasilien | Ja, digital | NF-e-XML, signiert mit einem ICP-Brasil-Zertifikat und von der Steuerbehörde des Bundesstaats autorisiert | Ajuste SINIEF 07/2005; Steuerbehörden der Bundesstaaten |
Akkreditiv | Nein, außer das Akkreditiv verlangt es | Eine Handelsrechnung "need not be signed", so die ICC-Regeln | UCP 600, Artikel 18 |
Rechnung ohne Unterschrift in den USA
Auch in den USA verlangt keine Bundessteuerregel eine Unterschrift auf der Rechnung. Die Hinweise der IRS zur Aufbewahrung von Unterlagen nennen Rechnungen unter den Belegen, die ein Unternehmen aufbewahren soll, und erwarten Beträge, Quellen, Zahlungsempfänger und Datum. Vom Unterschreiben steht dort nichts. Handgeschrieben, getippt, als PDF oder per E-Mail: Eine unsignierte Rechnung ist ein gültiger Beleg.
Wo eine Unterschrift in den USA etwas bewirkt, ist das Geschäft hinter der Rechnung. Deshalb ist es sinnvoller, Auftrag oder Vertrag unterschreiben zu lassen, nicht die Rechnung.
Ist eine Rechnung ein Vertrag? Wann die Unterschrift des Kunden zählt
Meistens nicht. Eine Rechnung fordert Geld für ein Geschäft, das schon besteht: Der Vertrag entsteht mit der Bestellung, mit dem angenommenen Angebot oder, im deutschen Geschäftsalltag oft, mit der Auftragsbestätigung. Im Streitfall belegt die Rechnung diesen Vertrag, sie ist nicht der Vertrag. § 126 BGB regelt die Schriftform, gilt aber nur, wo ein Gesetz sie vorschreibt, und § 14 UStG schreibt sie für die Rechnung nicht vor.
In den USA zeigen zwei Ecken des Kaufrechts, was passiert, wenn eine Rechnung mehr Gewicht bekommt, als ihr zusteht. Beide sind amerikanische Besonderheiten, aber sie erklären, warum Ihnen ein US-Kunde manchmal eine unterschriebene Rechnung zurückschickt.
Die 500-Dollar-Regel und die 10-Tage-Frist
UCC § 2-201 besagt: Ein Kaufvertrag über Waren ab 500 Dollar ist nicht durchsetzbar, solange keine Schrift existiert, die den Vertragsschluss zeigt und von der Partei unterschrieben ist, gegen die er durchgesetzt werden soll. Die Unterschrift eines Kunden auf einer Rechnung kann diese Schrift sein. Zwischen Kaufleuten geht die Regel weiter. Eine schriftliche Bestätigung, die die Gegenseite erhält und deren Inhalt sie verstehen muss, wirkt gegen sie, wenn sie nicht binnen 10 Tagen schriftlich widerspricht. Eine Rechnung mit Parteien, Ware, Menge und Preis kann als solche Bestätigung dienen, und aus Schweigen wird ein Beweis.
Kleingedrucktes am Fuß der Rechnung
Rechnungen tragen oft Bedingungen, über die niemand verhandelt hat: eine Gebühr auf offene Beträge, Anwaltskosten bei Inkasso. Nach UCC § 2-207 sind das Zusatzbedingungen, die zwischen Kaufleuten Vertragsbestandteil werden, solange sie den Vertrag nicht wesentlich ändern und der Käufer nicht widerspricht.
Mit dieser Frage befasste sich der Supreme Court von Vermont in Bourdeau Bros. v. Boissonneault Family Farm (2020 VT 35). Ein Getreidelieferant hatte "Net 30 days", einen Finanzierungsaufschlag von 1,5 % im Monat und eine Klausel über Anwaltskosten unten auf jede Rechnung gedruckt. Das Gericht der ersten Instanz verweigerte die Anwaltskosten, weil es die Klausel von Rechts wegen für eine wesentliche Vertragsänderung hielt. Der Supreme Court verwies zurück: Ob ein solcher Passus den Vertrag wesentlich ändert, ist eine Tatsachenfrage, die sich unter anderem nach der bisherigen Geschäftsbeziehung richtet und danach, ob der Käufer überrascht war. Jahre bezahlter Rechnungen entschieden die Frage nicht.
Praktisch heißt das: Wenn Ihnen eine Bedingung wichtig ist, verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Rechnung sie trägt. Schreiben Sie sie in das Angebot, die Bestellung oder den Vertrag, den der Kunde unterschreibt, und prüfen Sie, was eine Verzugsklausel berechnen darf, bevor Sie eine drucken. Auch deshalb lohnt es sich, die Zahlung an den unterschriebenen Vertrag zu koppeln, statt der Unterschrift auf der Rechnung hinterherzulaufen.
Eine unterschriebene Rechnung ist ein schwacher Ort für Ihre Bedingungen
Den Kunden die Rechnung bei Lieferung unterschreiben zu lassen, fühlt sich nach Absicherung an, und zwischen Kaufleuten kann eine unterschriebene Rechnung die Schrift sein, die UCC § 2-201 braucht. Für Bedingungen taugt sie trotzdem schlecht. Was nur auf der Rechnung steht, erreicht den Kunden, nachdem der Deal gemacht wurde, und aus genau dieser Lage musste der Lieferant in Bourdeau argumentieren. Wenn die Arbeit einen Streit wert ist, lassen Sie Angebot oder Bestellung vor Beginn unterschreiben und die Rechnung darauf abrechnen.
Warum Rechnungen in der EU nicht unterschrieben werden müssen: Art. 233 und § 14 Abs. 3 UStG
Viele nehmen an, das deutsche Steuerrecht verlange eine Unterschrift auf der Rechnung. Es verlangt keine. § 14 UStG enthält das Wort "Unterschrift" nirgends, und die Pflichtangaben in Absatz 4 reichen vom vollständigen Namen und der Anschrift beider Seiten über Steuernummer, Datum, Rechnungsnummer und Leistungsbeschreibung bis zu Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag. Auch die GoBD, die Grundsätze der Finanzverwaltung zur ordnungsmäßigen Buchführung, verlangen beim Einscannen von Papierbelegen keine elektronische Signatur und keinen Zeitstempel (Rz. 138).
Was der Gesetzgeber stattdessen fordert, steht in Absatz 3 und folgt Artikel 233 der MwSt-Richtlinie fast wörtlich. Die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit einer Rechnung müssen vom Tag der Ausstellung bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist gewährleistet sein, auf Papier wie elektronisch. Echtheit heißt Gewissheit über den Aussteller, Unversehrtheit heißt, dass die erforderlichen Angaben nicht geändert wurden. Wie sie das erreichen, legt jedes Unternehmen selbst fest. Die Richtlinie nennt drei Wege, und § 14 Abs. 3 UStG ebenso:
- Kontrollverfahren, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen. Der Alltagsfall ist der Abgleich mit Bestellung und Lieferschein.
- Eine fortgeschrittene elektronische Signatur auf Basis eines qualifizierten Zertifikats, in der Richtlinie noch mit sicherer Signaturerstellungseinheit, heute praktisch die qualifizierte elektronische Signatur. Das deutsche Gesetz nennt sie ausdrücklich.
- EDI (elektronischer Datenaustausch), bei dem die Austauschvereinbarung selbst Herkunft und Integrität sichert.
Die Signatur ist also ein Beispiel unter dreien, und das Gesetz lässt ausdrücklich "jegliche innerbetriebliche Kontrollverfahren" zu. In Österreich ist es nicht anders: § 11 Abs. 2 UStG 1994 lässt die elektronische Rechnung mit Zustimmung des Empfängers zu, wenn Herkunft, Inhalt und Lesbarkeit gewährleistet sind, und erwähnt weder Unterschrift noch Signatur. Für ein Angebot oder eine Proforma gilt das alles übrigens nicht, denn eine Proforma ist keine Steuerrechnung.
Wenn Rechnungen nicht unterschrieben werden müssen, warum kommen dann signierte an?
Meist über öffentliche Kanäle. Ein Lieferant, der seine Rechnungen an ein Ministerium in Rom oder Madrid ohnehin signiert, baut für alle anderen selten eine zweite, unsignierte Strecke auf. Das ist Gewohnheit, kein Gesetz. Bei einer Rechnung im privaten Geschäft bleibt die Signatur freiwillig.
E-Rechnungspflicht 2025 bis 2028: Format statt Unterschrift
Zwischen 2025 und 2028 hört der größte Teil Westeuropas auf, ein PDF als gültige Rechnung zwischen Unternehmen zu behandeln. Man liest das schnell als "E-Rechnungen müssen digital signiert werden". Die amtlichen Seiten sagen etwas anderes. Sie beschreiben eine strukturierte Datei, XML, die Software ohne Abtippen lesen kann, und einen Weg, auf dem sie laufen muss. Keine fügt eine Signaturpflicht hinzu, mit einer Ausnahme, die in der Tabelle steht: Spanien.
Deutschland zeigt das Muster. Jedes Unternehmen muss seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Aussteller dürfen bis Ende 2026 weiter Papier oder ein PDF senden, dem der Kunde zustimmt, und bis Ende 2027, wenn ihr Vorjahresumsatz 800.000 Euro nicht übersteigt. Zulässig sind XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1, mit Ausnahme der Profile MINIMUM und BASIC-WL. Die FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Pflicht erwähnt an keiner Stelle eine Signatur. Auch als XML bleibt eine deutsche Rechnung also unterschriftsfrei.
Ehrlich gesagt ist das größere Risiko für die meisten Buchhaltungen keine fehlende Signatur. Es ist ein Posteingang, der in den kommenden Jahren vier oder fünf Rechnungsformate gleichzeitig aufnimmt.
E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen in Europa, 2025 bis 2028
| Land | Wer, und ab wann | Format und Kanal | Signatur vorgeschrieben? |
|---|---|---|---|
Deutschland | Empfang für alle seit 1. Januar 2025; Ausstellung ab 1. Januar 2027 (Vorjahresumsatz über 800.000 Euro) oder ab 1. Januar 2028 | XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 | Nein; eine qualifizierte Signatur ist ein möglicher Echtheitsnachweis (§ 14 Abs. 3 UStG) |
Frankreich | Empfang für alle ab 1. September 2026; große und mittlere Unternehmen stellen ab demselben Datum aus, kleine und Kleinstunternehmen ab 1. September 2027 | UBL, CII oder ein Mischformat, über eine plateforme agréée | Auf impots.gouv.fr nicht erwähnt |
Belgien | Belgische umsatzsteuerpflichtige Unternehmen untereinander, seit 1. Januar 2026 | Strukturierte E-Rechnung über das Peppol-Netz; ein PDF per E-Mail zählt nicht mehr | In den offiziellen Hinweisen nicht erwähnt |
Spanien | Umsatz über 8 Millionen Euro ab 6. Oktober 2027; alle anderen ab 6. Oktober 2028 (Orden HAC/1028/2026) | Strukturierte E-Rechnung nach EN 16931 (CII, UBL, EDIFACT oder Facturae), über private Plattformen oder die öffentliche Lösung der Steuerbehörde | Über private Plattformen ja: fortgeschrittene Signatur oder Siegel (Art. 7 Abs. 3 Real Decreto 238/2026); öffentliche Lösung: Verfahren der AEAT; an öffentliche Stellen über FACe ja |
Italien | Rechnungen an öffentliche Verwaltungen | FatturaPA-XML über das Sistema di Interscambio (SdI) | Ja: ein qualifiziertes Zertifikat, CAdES oder umhüllendes XAdES Baseline B |
Ein signiertes PDF ist keine E-Rechnung
Eine Signatur auf einem PDF macht es nicht konform mit einer dieser Pflichten. Frankreich sagt ausdrücklich, dass gescannte Papierrechnungen, gewöhnliche PDFs und per E-Mail verschickte Rechnungen nicht mehr konform sind, und Belgien sagt, ein PDF per E-Mail genüge nicht. Bei einem ZUGFeRD-PDF kommt es auf den eingebetteten XML-Teil an. Die Lösung ist ein strukturiertes Format aus Ihrer Rechnungs- oder Buchhaltungssoftware, keine stärkere Signatur. Eine Signatur kann auf einer konformen Datei zusätzlich liegen. Sie kann das Format nur nicht ersetzen.
Mexiko: das digitale Siegel auf dem CFDI
Mexiko und Brasilien sind die beiden Märkte in diesem Ratgeber, in denen eine E-Rechnung ohne digitales Siegel gar keine Rechnung ist. In Mexiko heißt die E-Rechnung CFDI, Comprobante Fiscal Digital por Internet, und sie trägt zwei Siegel:
- Das Siegel des Ausstellers, erzeugt mit einem Certificado de Sello Digital (CSD), das die Steuerbehörde SAT dem Unternehmen ausstellt. Artikel 29 des Código Fiscal de la Federación sagt, dieses Siegel "permitirá acreditar la autoría". Es belegt also, wer die Rechnung ausgestellt hat, und stellt sie unter die Regeln für die fortgeschrittene elektronische Signatur.
- Das eigene Siegel des SAT samt Folio. Bevor das CFDI ausgestellt werden kann, geht es über den vom SAT bestimmten Kanal an das SAT, das es nach Artikel 29-A validiert, die Folio vergibt und sein Siegel anbringt.
Artikel 29-A nennt dann beide Siegel unter den Bestandteilen, die ein CFDI enthalten muss. Die gedruckte Fassung, die ein Kunde verlangen kann, "únicamente presume la existencia" des CFDI, in den Worten des Gesetzes. Sie ist ein Bild der Rechnung, nicht die Rechnung.
Mexikanische Rechnungen müssen also signiert sein, nur nicht von einem Menschen. Niemand unterschreibt sie von Hand, und ein allgemeiner Signaturprüfer ist nicht das richtige Werkzeug, um eine zu prüfen. Die Steuerbehörde hat das CFDI geprüft, bevor es existierte. Wenn Sie in Mexiko einkaufen, ist die nützliche Frage deshalb, ob das CFDI in den Unterlagen des SAT echt und aktuell geführt wird. Noch eine Unterscheidung lohnt sich: Das CSD ist nicht die e.firma, die fortgeschrittene elektronische Signatur des Steuerpflichtigen. Für die Beantragung eines CSD brauchen Sie eine gültige e.firma, aber es sind getrennte Zertifikate mit getrennten Aufgaben.
Brasilien: warum die NF-e mit einem ICP-Brasil-Zertifikat signiert werden muss
Brasiliens elektronische Rechnung für Waren, die NF-e, ist eine XML-Datei, die der Aussteller digital mit einem Zertifikat von ICP-Brasil signiert, der Public-Key-Infrastruktur des brasilianischen Staates. Das Zertifikat weist das Unternehmen über seine CNPJ aus, die bundesweite Steuernummer von Unternehmen. Die Regel stammt aus dem Ajuste SINIEF 07/2005, der Vereinbarung zwischen Bund und Bundesstaaten, mit der die NF-e geschaffen wurde.
Die Steuerverwaltung von São Paulo beschreibt die Wirkung deutlich. Die rechtliche Gültigkeit der NF-e beruht auf der digitalen Signatur des Absenders, die Urheberschaft und Integrität belegt, und darauf, dass die Steuerbehörde die Datei vor dem steuerauslösenden Ereignis erhält. Signieren allein genügt nicht: Der Bundesstaat muss die NF-e autorisieren, bevor die Ware in Bewegung kommt.
Das Papier, das die Ware begleitet, der DANFE, ist ein Hilfsdokument, ein Ausdruck dieser Datei. Es ist nicht die Rechnung.
Eine Warnung für Käufer aus dem Ausland: Wenn Sie die Signatur einer NF-e selbst prüfen, lernen Sie wenig. Entscheidend ist die Autorisierung durch den Bundesstaat, und ein ICP-Brasil-Wurzelzertifikat steht nicht auf der EU-Vertrauensliste. Ein europäisches Prüfwerkzeug meldet die Kette deshalb als nicht vertrauenswürdig, obwohl die Datei völlig in Ordnung ist.
Muss eine Handelsrechnung beim Akkreditiv unterschrieben werden?
Nicht automatisch. Nach UCP 600, den Regeln der ICC für Dokumentenakkreditive, sagt Artikel 18, dass eine Handelsrechnung "need not be signed", also nicht unterschrieben sein muss. Der Haken steht in Artikel 1: Die Regeln binden alle, es sei denn, das Akkreditiv selbst ändert oder schließt sie aus, und Artikel 2 definiert eine konforme Vorlage nach den eigenen Bedingungen des Akkreditivs. Lesen Sie also das Akkreditiv. Verlangt es eine unterschriebene Handelsrechnung, unterschreiben Sie, denn die Bank prüft Ihre Dokumente gegen das Akkreditiv und nicht gegen das, was vernünftig erscheint.
Was eine signierte Rechnung beweist und was nicht
Die digitale Signatur eines Lieferanten auf einer Rechnung beantwortet zwei Fragen, und nur zwei:
- Wer sie ausgestellt hat. Das Zertifikat benennt den Unterzeichner: eine Person oder, wenn die Rechnung ein elektronisches Siegel statt einer persönlichen Signatur trägt, ein Unternehmen.
- Ob sie sich verändert hat. Ändern Sie nach dem Signieren auch nur ein Byte des signierten Inhalts, schlägt die Prüfung fehl.
Alles andere liegt außerhalb ihrer Reichweite:
- 1.Ob der Betrag stimmt. Ein Lieferant kann eine falsche Zahl einwandfrei signieren.
- 2.Ob die Ware angekommen ist oder die Arbeit erledigt wurde.
- 3.Ob die Bankverbindung die vereinbarte ist. Es ist die, die der Unterzeichner eingetragen hat, und das ist etwas anderes, wenn der Unterzeichner nicht der ist, für den Sie ihn halten.
- 4.Ob Sie das Geld überhaupt schulden.
Die Unterschrift eines Kunden ist etwas völlig anderes. Sie beweist keine Herkunft. Sie zeigt, dass der Kunde die Rechnung gesehen und, je nach Wortlaut und Recht, akzeptiert hat. Deshalb lassen manche Unternehmen bei Lieferung unterschreiben: Es ist Quittung und Freigabe auf einer Seite und verkürzt den Streit, falls die Rechnung später bestritten wird. Das ist das Vertragsrecht von oben, nicht das Steuerrecht.
Hier die Prüfung, die fast niemand macht. Öffnen Sie das Zertifikat, lesen Sie Organisationsnamen und Steuernummer darin und vergleichen Sie beides mit dem Lieferanten auf der Rechnung und im Kreditorenstamm. Betrug durch umgeleitete Zahlungen lebt davon, legitim auszusehen, und eine gültige Signatur eines Unternehmens, das nicht ganz Ihr Lieferant ist, sieht sehr legitim aus.

Die Signaturprüfung gehört dorthin, wo Rechnungen ankommen, neben Dublettenerkennung und Bestellabgleich, und nicht in irgendein Postfach einen Monat später.
Signierte E-Rechnung prüfen, bevor Sie zahlen
Eine digital signierte Rechnung zu prüfen dauert wenige Minuten, solange die Datei frisch ankommt, und wird mit jedem Monat schwieriger, weil Zertifikate ablaufen und Sperrdienste verstummen. Die Reihenfolge, die funktioniert:
- 1.Format an der Endung erkennen.
.p7mund.p7ssind CAdES,.xmlund.xsigmeist XAdES, ein signiertes.pdfist PAdES,.asiceoder.asicsist ein ASiC-Container. Benennen Sie nichts um, um es herauszufinden. - 2.Die Datei in ein Prüfwerkzeug laden, das für dieses Format gebaut ist. Die meisten Rechnungssignaturen sind umhüllend und brauchen nur die eine Datei. Eine abgetrennte
.p7sbraucht zusätzlich die Original-Rechnung, Byte für Byte so, wie der Lieferant sie geschickt hat. - 3.Den Bericht lesen, nicht nur das Urteil. Ein ordentlicher Bericht trennt vier Befunde: Integrität (der Hash passt noch), Zertifikatskette (führt sie zu einer vertrauenswürdigen Wurzel, etwa auf der EU-Vertrauensliste), Sperrstatus (war das Zertifikat beim Signieren gesperrt) und Zeitstempel.
- 4.Das Subjekt des Zertifikats mit dem Kreditorenstamm vergleichen, wie oben.
- 5.Original und Bericht gemeinsam archivieren, und erst dann die Daten für das ERP extrahieren.
Wenn eine signierte Rechnung die Prüfung nicht besteht
Ein Fehler ist nicht automatisch Betrug. Die häufigste Ursache ist der Umgang mit der Datei: Ein Mail-Gateway oder ein Archiv hat das XML neu gespeichert, und ein Umformatieren kann den Digest brechen, ohne ein sichtbares Zeichen zu ändern. Bitten Sie den Lieferanten, die Datei als direkten Anhang neu zu senden, und prüfen Sie erneut. Fällt auch die zweite Kopie genauso durch, haben Sie ein Gespräch zu führen, bevor der Zahllauf startet.
Die Signaturprüfung von Chaindoc nimmt XAdES-, CAdES-, PAdES- und ASiC-Dateien über ein Formular entgegen, validiert sie mit der DSS-Bibliothek der EU gegen die EU-Vertrauensliste und liefert den vierteiligen Bericht. Zuerst bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse mit einem Einmalcode. Die hochgeladene Datei wird nicht gespeichert, speichern Sie den Bericht also, sobald er sich öffnet, und legen Sie ihn zur Rechnung.
Welche Datei, welche Signatur, wo prüfen
| Datei, die Sie erhalten | Signatur darin | Woher sie meist kommt | Wo Sie sie prüfen |
|---|---|---|---|
.xml.p7m | CAdES, die Rechnung ist eingehüllt | FatturaPA (Italien) | |
.p7s | CAdES, abgetrennt; die Originaldatei muss danebenliegen | Signierte Anhänge, einige Portale | |
.xml mit umhüllender Signatur | XAdES | FatturaPA, XML für den öffentlichen Sektor | |
.xsig | XAdES | Facturae (Spanien) | |
.pdf | PAdES, wenn überhaupt signiert | PDF-Rechnungen, Factur-X und ZUGFeRD-Hybride | |
.xml CFDI oder NF-e | Siegel des Ausstellers plus Siegel oder Autorisierung der Steuerbehörde | Mexiko, Brasilien | Die Unterlagen der Steuerbehörde, kein Signaturprüfer |
Die .p7m weder umbenennen noch auspacken
rechnung.xml.p7m ist keine XML-Datei mit einem seltsamen Namen. Es ist ein signierter Umschlag mit der Rechnung darin, und beim Umbenennen in .xml zerstören Sie die Datei, statt sie zu öffnen. Wer die Hülle abstreift, um das ERP zu füttern, wirft den Beleg weg, den Sie behalten sollen: Die Rechnung muss acht Jahre lang die Anforderungen des § 14 Abs. 3 UStG erfüllen (§ 14b UStG), und die GoBD (Rz. 131) verlangen, eingehende Rechnungen im Empfangsformat aufzubewahren. Prüfen Sie das Original, ziehen Sie die Daten heraus und archivieren Sie die signierte Datei unverändert neben ihrem Prüfbericht.Prüfen Sie eine signierte Rechnung, bevor Sie zahlen
XAdES in einer XML-Rechnung, CAdES in einer .p7m, PAdES auf einem signierten PDF oder ein ASiC-Container: Die Prüfung von Chaindoc erkennt das Format, kontrolliert Integrität, Zertifikatskette, Sperrstatus und Zeitstempel und schlägt den Unterzeichner in der EU-Vertrauensliste nach. Kostenlos, nach einem Einmalcode per E-Mail.
Signatur prüfenWann eine Rechnung unterschrieben werden muss: wo Chaindoc passt
Chaindoc ist kein E-Rechnungsanbieter. Die Zahlungsfunktion kann aus einem unterschriebenen Vertrag eine Rechnung erzeugen, aber sie erstellt keine XRechnung, kein CFDI und keine NF-e, ist keine französische plateforme agréée und meldet nichts an eine Steuerbehörde. Wenn Ihre Pflicht eine strukturierte E-Rechnung ist, ist das eine Aufgabe für Rechnungssoftware, die an den richtigen Kanal angeschlossen ist.
Es hilft auf beiden Seiten der Rechnung:
- Davor, mit dem Angebot, der Bestellung oder dem Vertrag, die Ihr Kunde unterschreibt und in die die Zahlungsbedingungen gehören. Der Betrag kann am unterschriebenen Vertrag hängen und über Stripe eingezogen werden, wenn der Kunde unterschreibt.
- Danach, indem Sie eine erhaltene signierte Rechnung mit den Prüfwerkzeugen oben kontrollieren und den Bericht aufbewahren.
Muss eine Rechnung unterschrieben werden? In Deutschland, in den USA und in den meisten Ländern der EU: nein. In Mexiko und Brasilien ja, durch die Zertifikate des Steuersystems. Bei öffentlichen Stellen in Spanien und Italien ja, mit qualifiziertem Zertifikat, und in Spanien kommt die Pflicht-E-Rechnung über private Plattformen dazu. Und wenn die eigentliche Frage ist, ob Ihr Kunde Ihren Bedingungen zugestimmt hat, lassen Sie den Vertrag unterschreiben, nicht die Rechnung.
Quellen, die wir für diesen Ratgeber geprüft haben
Wir haben jedes Dokument am 14.10.2026 geprüft.
- 1.Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, Artikel 233 · EUR-LexEchtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit von der Ausstellung bis zum Ende der Aufbewahrung; Kontrollverfahren mit Prüfpfad, fortgeschrittene Signatur oder EDI. Geprüft am 14.10.2026.
- 2.Umsatzsteuergesetz, § 14 Ausstellung von Rechnungen · Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)Begriff der E-Rechnung (Abs. 1); Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit, mit qualifizierter Signatur oder EDI als Nachweis (Abs. 3); Pflichtangaben (Abs. 4), keine Unterschrift. Geprüft am 14.10.2026.
- 3.Umsatzsteuergesetz, § 14b Aufbewahrung von Rechnungen · Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)Aufbewahrung ausgestellter und erhaltener Rechnungen für acht Jahre; die Anforderungen des § 14 Abs. 3 UStG müssen für den gesamten Zeitraum erfüllt sein. Geprüft am 14.10.2026.
- 4.Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung · Bundesministerium der FinanzenE-Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen ab 1. Januar 2025; Übergang bis Ende 2026, bis Ende 2027 bei bis zu 800.000 Euro Vorjahresumsatz; XRechnung und ZUGFeRD ab 2.0.1 ohne MINIMUM und BASIC-WL. Geprüft am 14.10.2026.
- 5.Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) · Bundesministerium der Finanzen (AO-Handbuch 2026)Eingehende Rechnungen sind im Empfangsformat aufzubewahren, bei E-Rechnungen genügt der strukturierte Teil (Rz. 131); beim Scannen von Papierbelegen ist für Besteuerungszwecke keine elektronische Signatur und kein Zeitstempel nötig (Rz. 138). Fassung vom 14. Juli 2025, geprüft am 14.10.2026.
- 6.Bürgerliches Gesetzbuch, § 126 Schriftform · Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)Eigenhändige Unterschrift, wo ein Gesetz Schriftform vorschreibt; die elektronische Form kann sie ersetzen (Abs. 3). Geprüft am 14.10.2026.
- 7.Umsatzsteuergesetz 1994 (Österreich), § 11 Ausstellung von Rechnungen · Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)Elektronische Rechnung mit Zustimmung des Empfängers, wenn Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit gewährleistet sind (Abs. 2); Unterschrift oder Signatur nicht erwähnt. Geprüft am 14.10.2026.
- 8.Je découvre la facturation électronique · impots.gouv.fr (DGFiP)Empfang ab 1. September 2026; Ausstellung ab 1. September 2026 oder 2027 je nach Unternehmensgröße; plateformes agréées; UBL, CII oder Mischformat; gewöhnliche PDFs sind nicht mehr konform. Geprüft am 14.10.2026.
- 9.Structured electronic invoices between companies are compulsory from 2026 · FÖD Finanzen, BelgienStrukturierte E-Rechnungen zwischen Unternehmen ab 1. Januar 2026 über Peppol; ein PDF per E-Mail genügt nicht mehr. Geprüft am 14.10.2026.
- 10.Solución Pública de Facturación Electrónica (Orden HAC/1028/2026) · Agencia TributariaVerordnung seit 6. Oktober 2026 in Kraft; E-Rechnung zwischen Unternehmen ab 6. Oktober 2027 bei über 8 Millionen Euro Umsatz und ab 6. Oktober 2028 für alle anderen. Geprüft am 14.10.2026.
- 11.Real Decreto 238/2026 über die obligatorische elektronische Rechnung zwischen Unternehmern und Freiberuflern · Boletín Oficial del EstadoPflicht-E-Rechnungen über private Austauschplattformen müssen fortgeschritten signiert sein (Art. 7 Abs. 3); bei der öffentlichen Lösung gelten die Verfahren der Steuerbehörde (Art. 10 Abs. 2 des Reglamento in der neuen Fassung). Geprüft am 14.10.2026.
- 12.Orden HAP/1074/2014, Punto General de Entrada de Facturas Electrónicas · Boletín Oficial del EstadoRechnungen an spanische öffentliche Stellen mit fortgeschrittener Signatur auf Basis eines anerkannten Zertifikats (Übergangsbestimmung); Rechnungen mit fehlgeschlagener Signatur werden abgelehnt (Art. 3.5). Geprüft am 14.10.2026.
- 13.Firmare la FatturaPA · FatturaPA (Agenzia delle Entrate)Über das SdI gesendete FatturaPA-Dateien werden vom Aussteller mit einem qualifizierten Zertifikat signiert; CAdES Baseline B (.xml.p7m) oder umhüllendes XAdES Baseline B (.xml). Geprüft am 14.10.2026.
- 14.Código Fiscal de la Federación, artículos 29 y 29-A · Cámara de Diputados (Mexiko)Certificado de sello digital und Urheberschaft (Art. 29 II); Validierung, Folio und Siegel des SAT vor der Ausstellung (Art. 29 IV); der Ausdruck lässt die Existenz des CFDI nur vermuten (Art. 29 V); beide Siegel Pflicht (Art. 29-A II). Text in der Fassung vom 9. April 2026, geprüft am 14.10.2026.
- 15.Nota Fiscal Eletrônica (NF-e): sobre · Secretaria da Fazenda e Planejamento de São PauloDie rechtliche Gültigkeit der NF-e beruht auf der digitalen Signatur des Ausstellers (Urheberschaft und Integrität) und auf dem Empfang durch die Steuerbehörde vor dem steuerauslösenden Ereignis. Geprüft am 14.10.2026.
- 16.UCC § 2-201, Formal requirements; statute of frauds · Legal Information Institute, Cornell Law SchoolSchwelle von 500 Dollar; eine von der Partei, gegen die durchgesetzt wird, unterschriebene Schrift; zwischen Kaufleuten eine Bestätigung mit 10 Tagen Widerspruchsfrist. Geprüft am 14.10.2026.
- 17.Bourdeau Bros., Inc. v. Boissonneault Family Farm, Inc., 2020 VT 35 · Vermont Supreme CourtAuf Getreiderechnungen gedruckte Klauseln zu Finanzierungsaufschlag und Anwaltskosten; nach § 2-207 ist die wesentliche Änderung des Vertrags eine Tatsachenfrage. Entschieden am 8. Mai 2020, geprüft am 14.10.2026.
- 18.UCP 600, Uniform Customs and Practice for Documentary Credits · International Chamber of CommerceEine Handelsrechnung muss nicht unterschrieben sein (Art. 18 a iv); die Regeln gelten, sofern das Akkreditiv sie nicht ändert oder ausschließt (Art. 1). Geprüft am 14.10.2026.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Chaindoc und sicheren Dokumenten-Workflows.
Ja. Eine Rechnung ist gültig, wenn sie die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG enthält: Namen und Anschriften, Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, Rechnungsnummer, Leistung, Zeitpunkt, Entgelt und Steuer. Eine Unterschrift steht nicht auf dieser Liste. Dasselbe gilt in den USA und im übrigen EU-Raum. Ausnahmen sind E-Rechnungen in Mexiko und Brasilien, die ein digitales Siegel tragen müssen, und E-Rechnungen an öffentliche Stellen in Spanien und Italien, die ein qualifiziertes Zertifikat verlangen.
Für sich genommen meist nichts. Eine Rechnung rechnet ein Geschäft ab, das schon besteht, und bindend ist der Vertrag: das angenommene Angebot, die Bestellung oder die Auftragsbestätigung. Wer Bedingungen durchsetzen will, nimmt sie dort auf. Das US-Kaufrecht kennt zwischen Kaufleuten zwei Besonderheiten. Eine Rechnung, der der Käufer nicht binnen 10 Tagen schriftlich widerspricht, kann die schriftliche Bestätigung ersetzen, die UCC § 2-201 verlangt. Und aufgedruckte Zusatzbedingungen wie ein Finanzierungsaufschlag können nach § 2-207 Vertragsbestandteil werden, solange sie den Vertrag nicht wesentlich ändern, was Gerichte nach den Umständen entscheiden.
Wenn überhaupt jemand, dann der Verkäufer, um zu zeigen, dass die Rechnung von ihm stammt. Die Unterschrift des Käufers bedeutet etwas anderes: Empfang oder Zustimmung. Beides ist in Deutschland, den USA und der EU keine Pflicht. In Mexiko und Brasilien versiegelt die Rechnungssoftware des Verkäufers die E-Rechnung mit einem Zertifikat, dort unterschreibt also auch niemand von Hand.
Nicht nach UCP 600, den ICC-Regeln für Dokumentenakkreditive: Artikel 18 sagt, dass eine Handelsrechnung nicht unterschrieben sein muss. Ein Akkreditiv kann das aber ändern. Verlangt es eine unterschriebene Handelsrechnung, erwartet die Bank eine. Prüfen Sie auch die Zollvorschriften des Einfuhrlandes, denn sie gelten unabhängig vom Akkreditiv.
Nein. Weder § 14 UStG noch die FAQ des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung verlangen eine. Nach § 14 Abs. 3 UStG kann jedes innerbetriebliche Kontrollverfahren mit verlässlichem Prüfpfad die Echtheit der Herkunft gewährleisten, und eine qualifizierte elektronische Signatur oder EDI gelten als ein möglicher Nachweis. EU-weit gilt dasselbe nach Artikel 233 der MwSt-Richtlinie. Ausnahmen sind Kanäle für öffentliche Stellen wie FACe in Spanien und das SdI für italienische Verwaltungen sowie die spanische Pflicht-E-Rechnung über private Plattformen.
Weitere Leitfäden zu E-Signaturen und Blockchain
Praxisnahe Leitfäden zu elektronischen Signaturen, Blockchain-Audit-Trails und sicherer Dokumentenverwaltung — passend zum gerade gelesenen Artikel.


